1. Nebentermin 2020

1. Nebentermin 2020

Aufgrund der aktuellen Situation gelten die Sonderregelungen auch im 1. Nebentermin 2020 für alle abschließenden Prüfungen und die standardisierte Reife- und Diplomprüfung. Somit ist sichergestellt, dass auch im 1. Nebentermin dieselben Regelungen gelten wie im Haupttermin 2020.

Gewerkschaftsaussendung

19. Juni 2020 – Einreichfrist Belohnungen für das Sommersemester

Für die Abgeltung von administrativen Belastungen von LehrerInnen im alten Dienstrecht wurden die aktuellen Werte verlautbart.

Die administrative Belohnung kann für eine unterstützende administrative Tätigkeit gewährt werden. Die Schulen können die entsprechenden Vorlagen bis spätestens 19. Juni 2020 für das Sommersemester sowie bis spätestens 25. September 2020 für das 1. Semester des Schuljahres 2020/21 in der Bildungsdirektion einreichen.

Die valorisierten Werte für Juni 2020 und September 2020 betragen:

L1L2a2L2a1l2b1l3
€ 488,80€ 426,90€ 388,10€ 329,90€ 282,10

Gemäß RS 46/2001 ist die Anzahl der Belohnungen pro Standort abhängig von der Anzahl der Klassen.

KlassenBelohnungen
bis 11 Klassen1
12 bis einschließlich 21 Klassen2
mehr als 21 Klassen3

Bei der Erstellung der Grundsätze über die Gewährung von Belohnungen hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht gemäß § 9 (1) PVG. Die gewährten Belohnungen sind der Personalvertretung mitzuteilen.

Erlass der BD Wien vom 6. Mai 2020

Kostenersatz – Schulveranstaltungsausfall

Kostenersatz – Schulveranstaltungsausfall

Aufgrund des Coronavirus mussten österreichweit alle Schulveranstaltungen bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 abgesagt werden. Um Schulen und Erziehungsberechtigte von den Kosten zu entlasten, wurde von der Österreichischen Bundesregierung der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds ins Leben gerufen. Der Härtefonds übernimmt die anfallenden Stornokosten für abgesagte mehrtätige Schulveranstaltungen gem. § 13 SchUG. Eine Antragstellung ist ab 27. April 12:00 möglich.

Begleitschreiben OAED vom 21. April 2020

Juristische Guidelines für Lehrkräfte

Prozess Kostenersatz

Die entsprechenden Unterlagen des ÖADs sind online verfügbar:

https://oead.at/de/der-oead/schulstornofonds/

https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/OeAD/Schulstornofonds/Prozess_in_fuenf_Schritten_zum_Kostenersatz.pdf

Weiterverwendung bei befristetem Dienstverhältnis

Weiterverwendung bei befristetem Dienstverhältnis

Jene Lehrerinnen und Lehrer, deren Vertrag im aktuellen Schuljahr ausläuft, konnten ein Ansuchen um Weiterverwendung abgeben, wenn Sie alle Anstellungserfordernisse erfüllen und an der aktuellen Schule auch im nächsten Jahr weiterbeschäftigt werden können. 

Neubewerben über get your teacher müssen sich:

  • LehrerInnen, deren Vertrag ausläuft und die nicht alle Anstellungserfordernisse erfüllen
  • LehrerInnen, deren Vertrag ausläuft und die an der eigenen Schule nicht weiter beschäftigt werden können

Bewerbungsfrist 29. April bis 6. Mai 2020

Die Stellenausschreibung für Lehrerinnen und Lehrer
für das Schuljahr 2020/21 wird voraussichtlich am 29. April 2020
auf der Homepage des Unterrichtsministeriums und in der Wiener Zeitung veröffentlicht.
Das geplante Ende der  Bewerbungsfrist wird der 6. Mai 2020 sein.

Unfälle in Zusammenhang mit Homeoffice

Unfälle in Zusammenhang mit Homeoffice

Für die Dauer von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 sind Arbeitsunfälle auch Unfälle, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Dienstverhältnis oder mit der die Versicherung begründenden Funktion am Aufenthaltsort der versicherten Person (Homeoffice) ereignen.

weitere Informationen der GÖD

Informationen des Unterrichtsministeriums zu Corona

Informationen des Unterrichtsministeriums zu Corona

Die standardisierten schriftlichen Klausuren an höheren Schulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen werden voraussichtlich am 19. Mai 2020 mit der Klausurprüfung in Deutsch beginnen. 

Informationen des Ministeriums zur Zentralmatura

Erlässe und Informationen des Ministeriums

Das Unterrichtsministerium beantwortet zahlreiche pädagogischen und dienstrechtlichen Fragen auf der folgenden Seite:

Fragen und Antworten zu Corona

Für alle Ihre Anliegen und Fragen stehen wir als Standesvertretung gerne per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.

Gehaltsvorschuss

Beamten bzw. Vertragsbedienstete in einem unbefristeten Dienstverhältnis können einen Vorschuss bis zur Höhe von höchstens 7.300,00 EUR erhalten, wenn er/sie unverschuldet in Notlage geraten ist oder sonst berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen. Die Gewährung eines Vorschusses kann von Sicherstellungen abhängig gemacht werden. Die Regelungen zu Verwendungszweck und Rückzahlungsbedingungen finden Sie im beiliegenden Rundschreiben.

Ein Vorschuss kommt insbesondere in Betracht für

  • die Anschaffung von unbedingt notwendigen Gegenständen des täglichen Lebens, die nicht aufwändig oder luxuriös sind,
  • die Ausgaben für einen Krankenhausaufenthalt, eine Zahnbehandlung oder ein Begräbnis,
  • die Vornahme von Renovierungs- oder Adaptierungsarbeiten in Wohnungen bzw. Häusern,
  • die Schaffung von Wohnraum

Ein Wohnbedarf, für dessen Befriedigung ein Vorschuss für Wohnzwecke gewährt werden kann, liegt in folgenden Fällen vor:

  • Wenn überhaupt keine Wohnung zur Verfügung steht.
  • Wenn unzureichende oder unleidliche Wohnverhältnisse vorliegen.
  • Wenn die derzeitige Wohnung derart weit vom Dienstort entfernt ist, dass eine dauernde Trennung der Familie die Folge wäre.

Das Rundschreiben RS 09/2003 beinhaltet weitere Informationen zu den Einzelheiten der Wohnraumschaffung.

RS 09/2003 Gehaltsvorschuss

Geldaushilfe

Im Dezember 2019 wurden mit RS 19/2019 nach 5 Jahren die Werte für Geldaushilfen angepasst Die Neuerung betrifft die Grenzwerte des Familiennettoeinkommens zur Berechnung des Selbstbehaltes. Statt bisher 1.150 Euro liegt der Einkommenswert nunmehr bei 1.400 Euro. Bis zu einem Nettoeinkommen von nunmehr 1.400 Euro (statt bisher 1.150 Euro) werden 50% des Aufwandes ersetzt. Darüber hinaus gilt ein steigender Selbstbehalt.

Eine nicht rückzahlbare Geldaushilfe wird gewährt bis zur maximalen Höhe von:

  • Zahnarztkosten 2.050,00 EUR 
  • Hörgeräte 2.050,00 EUR 
  • Begräbniskosten 1.500,00 EUR 
  • Sehbehelfe 300,00 EUR 

Geldaushilfen aus anderen Gründen bedürfen der Genehmigung durch das Ministerium.

LehrerInnen Info zur Geldaushilfe mit Berechnungsbeispiel

RS 19/2019 des Unterrichtsministeriums

Sprechtag der Ombudsstelle für Schulen am 17. März 2020

Sprechtag der Ombudsstelle für Schulen am 17. März 2020

Im Auftrag des Unterrichtsministeriums findet am 17. März 2020 zwischen 13:00 und 16:00 im Festsaal 3 der Bildungsdirektion Wien ein Sprechtag der Ombudsstelle für Schulen statt. Anmeldungen dazu sind telefonisch unter 0800/311 305 oder per E-Mail an info@ombudsstelle-schule.at möglich.