Kostenersatz – Schulveranstaltungsausfall
Aufgrund des Coronavirus mussten österreichweit alle Schulveranstaltungen bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 abgesagt werden. Um Schulen und Erziehungsberechtigte von den Kosten zu entlasten, wurde von der Österreichischen Bundesregierung der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds ins Leben gerufen. Der Härtefonds übernimmt die anfallenden Stornokosten für abgesagte mehrtätige Schulveranstaltungen gem. § 13 SchUG. Eine Antragstellung ist ab 27. April 12:00 möglich.
Begleitschreiben OAED vom 21. April 2020
Juristische Guidelines für Lehrkräfte
Die entsprechenden Unterlagen des ÖADs sind online verfügbar: