Kostenersatz – Schulveranstaltungsausfall

Kostenersatz – Schulveranstaltungsausfall

Aufgrund des Coronavirus mussten österreichweit alle Schulveranstaltungen bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 abgesagt werden. Um Schulen und Erziehungsberechtigte von den Kosten zu entlasten, wurde von der Österreichischen Bundesregierung der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds ins Leben gerufen. Der Härtefonds übernimmt die anfallenden Stornokosten für abgesagte mehrtätige Schulveranstaltungen gem. § 13 SchUG. Eine Antragstellung ist ab 27. April 12:00 möglich.

Begleitschreiben OAED vom 21. April 2020

Juristische Guidelines für Lehrkräfte

Prozess Kostenersatz

Die entsprechenden Unterlagen des ÖADs sind online verfügbar:

https://oead.at/de/der-oead/schulstornofonds/

https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/OeAD/Schulstornofonds/Prozess_in_fuenf_Schritten_zum_Kostenersatz.pdf

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