Für die Abgeltung von administrativen Belastungen von LehrerInnen im alten Dienstrecht wurden die aktuellen Werte verlautbart.
Die administrative Belohnung kann für eine unterstützende administrative Tätigkeit gewährt werden. Die Schulen können die entsprechenden Vorlagen bis spätestens 19. Juni 2020 für das Sommersemester sowie bis spätestens 25. September 2020 für das 1. Semester des Schuljahres 2020/21 in der Bildungsdirektion einreichen.
Die valorisierten Werte für Juni 2020 und September 2020 betragen:
L1 | L2a2 | L2a1 | l2b1 | l3 |
€ 488,80 | € 426,90 | € 388,10 | € 329,90 | € 282,10 |
Gemäß RS 46/2001 ist die Anzahl der Belohnungen pro Standort abhängig von der Anzahl der Klassen.
Klassen | Belohnungen |
bis 11 Klassen | 1 |
12 bis einschließlich 21 Klassen | 2 |
mehr als 21 Klassen | 3 |
Bei der Erstellung der Grundsätze über die Gewährung von Belohnungen hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht gemäß § 9 (1) PVG. Die gewährten Belohnungen sind der Personalvertretung mitzuteilen.