Ausschreibung von Planstellen für Lehrpersonen

Gemäß § 203 BDG hat der Besetzung einer freien Planstelle von Lehrpersonen ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voranzugehen. Dies kann unterbleiben, wenn die Stelle durch Mitverwendung, Dienstzuteilung oder Versetzung einer bereits in Dienst befindlichen Lehrpersonen erfolgt, die alle Ernennungserfordernisse erfüllt.

Ausschreibungstermin und Ausschreibungstext

Der zuständige Minister hat spätestens drei Monate vor Beginn des Schuljahres die zu besetzenden Planstellen auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt über die Wiener Zeitung sowie über die Jobbörse des Bundes „Karriere öffentlicher Dienst“.

Während des Schuljahres freiwerdende Planstellen werden von den Bildungsdirektionen (für ZLAs vom Ministerium) ausgeschrieben.

Die Ausschreibung hat gemäß § 203b BDG zu enthalten: Gegenstände, Ernennungserfordernisse, Dienstort, Schule bzw Schulcluster, Bewerbungsfrist und Einreichstelle für die Bewerbungsgesuche. Zusätzliche erforderliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten können angeführt werden.

Bewerbungen sind über die Bewerbungsplattform „get your teacher“ einzubringen. Die Bewerbungsfrist läuft von 28. April 2021 bis 7. Mai 2021.

Von der Bewerbung für drei Jahre ab der Beendigung eines Dienstverhältnisses als Lehrperson ausgeschlossen sind Personen, die wegen Verletzung oder gröblicher Vernachlässigung der Dienstpflichten gekündigt wurden.

Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber

Die Schulleitung trifft eine begründete Auswahl und teilt diese der Bildungsdirektion mit. Die von der Schulleitung ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber sind im Hinblick auf ihre Eignung zu reihen. Bei konkurrierenden Anforderungen durch Schulleitungen trifft die Bildungsdirektion die Entscheidung. Bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses kann die Dienstbehörde eine nicht der Auswahlentscheidung der Schulleitung entsprechende Zuweisung einer Lehrperson vornehmen. Diese Zuweisung ist entsprechend zu begründen.

Zusätzliche Stunden aufgrund der Pandemie

Vom Bildungsministerium wurden pro Klasse zwei zusätzliche Stunden zugesagt. Aufgrund der Pandemie kam es zu langen Phasen von Distance Schooling und Schichtbetrieb. Um die Schülerinnen und Schüler trotzdem optimal zu fördern, werden mit Schreiben vom 5. März 2021 alle AHS und BMHS informiert über die Regelungen zur Vergabe und Meldung dieser Zusatzstunden (ausgenommen Abschlussklassen).

Genutzt werden können diese Zusatzstunden ab dem 1. März 2021 bis Ende des Unterrichtsjahres 2020/21. Dies kann erfolgen beispielsweise durch Teilungen (auch temporär), Kleingruppenunterricht (auch temporär), Förderunterricht. Es ist auch ein geblockter Einsatz möglich.

Schreiben der Bildungsdirektion Wien vom 5. März 2021

Ergänzungszahlung zum Wochengeld ab 1.1.2021

Die Schutzbestimmungen, dass Schwangere keine Überstunden leisten dürfen, führt zur Einstellung der Mehrdienstleistungen ab der Meldung der Schwangerschaft.

Bisher wurde für die Berechnung des Wochengeldes der durchschnittliche Monatsbezug der letzten drei Monate vor Eintritt des Beschäftigungsverbotes nach Mutterschutzgesetz herangezogen. Dies führte regelmäßig zu einer finanziellen Schlechterstellung, wenn vor der Meldung der Schwangerschaft MDLs geleistet wurden. Diese Schlechterstellung wurde durch ein entsprechendes Gerichtsurteil festgestellt. Die folgende Reparatur brachte eine Berücksichtigung von regelmäßig geleisteten Überstunden vor Meldung der Schwangerschaft für die Berechnung des Wochengeldes. Dies erwies sich jedoch im Schulbetrieb hochkompliziert und nachteilig, da in den Ferien keine MDLs anfallen.

Mit 1. Jänner 2021 wird nunmehr im § 13d Gehaltsgesetz geregelt, dass zur Berechnung des Wochengeldes der durchschnittliche Monatsbezug inklusive Nebengebühren für den zwölften, elften und zehnten Kalendermonat vor dem errechneten Geburtstermin heranzuziehen ist. Damit werden die in diesem Zeitraum geleisteten MDLs für die Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt.

Für Vertragsbedienstete wird durch die Ergänzungszulage gemäß § 24b (2) VBG sichergestellt, dass auch sie eine Aufzahlung auf das Wochengeld erhalten, wenn die Einkommen in den letzten drei Monaten vor Mutterschutz geringer ist, als der Monatsbezug für den zwölften, elften und zehnten Kalendermonat vor dem errechneten Geburtstermin. Die Bestätigung über die Höhe des Wochengeldes wird von der zuständigen Sozialversicherung nach der Geburt ausgestellt. Dieses Schreiben ist als Beilage zum Antrag auf Ergänzungszulage gemäß § 24b (2) VBG im Dienstweg einzubringen.

Damit ist erreicht, dass Mütter aufgrund des MDL-Verbotes für Schwangere bei der Wochengeldauszahlung nicht länger finanziell benachteiligt werden.

Regelung für die abschließenden Prüfungen im Schuljahr 2020/21

Aufgrund der aktuellen Situation wurden die Termine für die SRDP und die Regelungen für Matura und abschließende Prüfungen angepasst. Es wurde vom Ministerium festgelegt, dass die Präsentation und Diskussion findet wieder auf freiwilliger Basis statt.

Wie im Vorjahr wird Ergänzungsunterricht eingerichtet und die Termine für die schriftliche SRDP werden wie folgt festgelegt:

PrüfungTermin
Deutsch20. Mai 2021 
Angewandte Mathematik21. Mai 2021 
Spanisch/Volksgruppensprachen25. Mai 2021 
Englisch26. Mai 2021 
Französisch28. Mai 2021 
Italienisch31. Mai 2021 

Die Kompensationsprüfungen sind für 16. und 17. Juni 2021 geplant.

Gewerkschaftsaussendung zu den Änderung der Regelungen für Matura und abschließende Prüfungen im Haupttermin 2020/21

Informationen des Ministeriums zur SRDP 2020/21 vom 27. November 2020

Ethikunterricht in der Oberstufe

Ethikunterricht in der Oberstufe

Im Nationalrat wurde in der Sitzung vom 20.11.2020 der Ethikunterricht für alle Oberstufen ab dem Schuljahr 2021/22 beschlossen. Teilnehmen werden alle SchülerInnen, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben.

In der Sitzung des Bundesrates vom 3.12.2020 wurde dies bestätigt.
Informationen auf der homepage des Parlaments

Erlass zum Schulbetrieb ab 17. November 2020

Erlass zum Schulbetrieb ab 17. November 2020

Mit dem Erlass vom 15. November 2020 wird der Unterricht im Lock-down geregelt. Nach Intervention der BMHS-Gewerkschaft wurden Anpassungen zu den Freigegenständen und unverbindlichen Übungen eingearbeitet.

Es wird nunmehr möglich sein, für die BMHS wichtige Freigegenstände und unverbindliche Übungen im ortsungebundenen Unterricht durchzuführen, die

  • zur Vorbereitung, Zulassung oder Ablegungen von abschließenden Prüfungen notwendig sind
  • dem Erwerb von Berufsqualifikationen oder Zertifikaten sowie auf Prüfungen gem. Universitätsberechtigungs-VO dienen 
  • zumindest teilweise durch Mittel des Europäischen Sozialfonds finanziert werden

im beiliegenden Erlass geregelt sind auch Praxisunterricht in BAFEP und BASOP und Einzelheiten zur Leistungsfeststellung sowie abschließende Prüfungen im Wintertermin 2020.

Erlass vom 15. November 2020 zum Schulbetrieb ab 17. November 2020

Gewerkschaftsaussendung zu Freigegenständen vom 15. November 2020

Freigegenstände/unverbindliche Übungen im Distance Schooling

Freigegenstände/unverbindliche Übungen im Distance Schooling gültig bis 15. November 2020

Laut Verordnung 384/2020 vom 3. September 2020 sind grundsätzlich Freigegenstände und unverbindliche Übungen bei Ampelfarbe „Orange“ einzustellen. 

Im Zeitraum vom 3. bis zum 30.11.2020 dürfen keine Freigegenstände und unverbindliche Übungen stattfinden, wobei laut Ministerium der wesentliche Hintergedanke dabei sie, die Schüler/innen in dieser außergewöhnlichen Unterrichtssituation nicht über die Maße zu belasten. 

Auf Intervention der BMHS-Gewerkschaft wurde die Abhaltung von Freigegenständen die als Maturafach gewählt werden können, und Freigegenstände, die für Berufsberechtigungen wichtig sind nochmals diskutiert. In der Aussendung finden Sie alle Informationen dazu.

Aussendung der BMHS-Gewerkschaft zu Freigegenständen

Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln gefordert

Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln gefordert

Im Distanz-Schooling geht der Dienstgeber ganz selbstverständlich davon aus, dass Lehrpersonen ausreichend private technische Ausstattung sowie Infrastruktur und Datenvolumen haben, um diese beruflich einzusetzen und problemlos Videokonferenzen mit SchülerInnen durchzuführen. Die ARGE LehrerInnen ist daher aktiv geworden und hat BM Faßmann in einem offenen Brief ein Forderungspaket übermittelt.

offener Brief der ARGE LehrerInnen an BM Faßmann

Informationen zum Distance Learning ab 3. November

Für die BMHS gilt ab 3. November bis voraussichtlich 30. November Distance-Learning. Der Stundenplan bleibt als Organisationsraster erhalten. „Es gilt auch neuen Stoff zu vermitteln“ aber „die Lehrenden können die Dosis am besten beurteilen“ wird im Informationsschreiben des Ministeriums vom 1. November ausgeführt.

Es wird die schulautonome Möglichkeit eröffnet, pro Gegenstand einmal wöchentlich Kleingruppenunterricht mit maximal 9 SchülerInnen stattfinden zu lassen, wenn das Risiko besteht sonst Schülerinnen zu verlieren. Es handelt sich dabei laut Schreiben vom 3. November um eine Ausnahmesituation um spezielle Förderung zu ermöglichen.

Ebenso wird die Möglichkeit eröffnet, bei ausreichendem Abstand Schularbeiten abzuhalten.

Fachpraktischer Unterricht kann in Kleingruppen unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln durchgeführt werden, wo dies im Distance-Learning nicht möglich ist. Detaillierte Ausführungen zu Schularbeiten, Schulveranstaltungen und Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen sowie zum Praxisunterricht an BAfEP und BASOP und zum Sport- und Musikunterricht finden sich im Schreiben vom 3. November.  

Informationen und Schreiben des Ministeriums zum Distance Learning