Sicherstellungserlass und provisorische Lehrfächerverteilung
An den Schulen finden bereits die Planungen für das nächste Schuljahr statt. Die provisorische Lehrfächerverteilung ist bis zum 3. April 2019 in PM-UPIS einzuspielen. VertragslehrerInnen I L, die die Anstellungserfordernisse nicht erfüllen (gem. Artikel X der 32. VBG-Novelle, BGBl. 350/1982 bzw. gem. Sondervertag) und denen auch keine Nachsicht fehlender Anstellungserfordernisse…