Vom Bildungsministerium wurden pro Klasse zwei zusätzliche Stunden zugesagt. Aufgrund der Pandemie kam es zu langen Phasen von Distance Schooling und Schichtbetrieb. Um die Schülerinnen und Schüler trotzdem optimal zu fördern, werden mit Schreiben vom 5. März 2021 alle AHS und BMHS informiert über die Regelungen zur Vergabe und Meldung dieser Zusatzstunden (ausgenommen Abschlussklassen).
Genutzt werden können diese Zusatzstunden ab dem 1. März 2021 bis Ende des Unterrichtsjahres 2020/21. Dies kann erfolgen beispielsweise durch Teilungen (auch temporär), Kleingruppenunterricht (auch temporär), Förderunterricht. Es ist auch ein geblockter Einsatz möglich.