Ausschreibung von Planstellen für Lehrpersonen

Gemäß § 203 BDG hat der Besetzung einer freien Planstelle von Lehrpersonen ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voranzugehen. Dies kann unterbleiben, wenn die Stelle durch Mitverwendung, Dienstzuteilung oder Versetzung einer bereits in Dienst befindlichen Lehrpersonen erfolgt, die alle Ernennungserfordernisse erfüllt.

Ausschreibungstermin und Ausschreibungstext

Der zuständige Minister hat spätestens drei Monate vor Beginn des Schuljahres die zu besetzenden Planstellen auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt über die Wiener Zeitung sowie über die Jobbörse des Bundes „Karriere öffentlicher Dienst“.

Während des Schuljahres freiwerdende Planstellen werden von den Bildungsdirektionen (für ZLAs vom Ministerium) ausgeschrieben.

Die Ausschreibung hat gemäß § 203b BDG zu enthalten: Gegenstände, Ernennungserfordernisse, Dienstort, Schule bzw Schulcluster, Bewerbungsfrist und Einreichstelle für die Bewerbungsgesuche. Zusätzliche erforderliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten können angeführt werden.

Bewerbungen sind über die Bewerbungsplattform „get your teacher“ einzubringen. Die Bewerbungsfrist läuft von 28. April 2021 bis 7. Mai 2021.

Von der Bewerbung für drei Jahre ab der Beendigung eines Dienstverhältnisses als Lehrperson ausgeschlossen sind Personen, die wegen Verletzung oder gröblicher Vernachlässigung der Dienstpflichten gekündigt wurden.

Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber

Die Schulleitung trifft eine begründete Auswahl und teilt diese der Bildungsdirektion mit. Die von der Schulleitung ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber sind im Hinblick auf ihre Eignung zu reihen. Bei konkurrierenden Anforderungen durch Schulleitungen trifft die Bildungsdirektion die Entscheidung. Bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses kann die Dienstbehörde eine nicht der Auswahlentscheidung der Schulleitung entsprechende Zuweisung einer Lehrperson vornehmen. Diese Zuweisung ist entsprechend zu begründen.

Kommentare sind geschlossen.