Eine Belohnung für administrative Unterstützungstätigkeiten können an LehrerInnen im alten Dienstrecht gewährt werden. Die entsprechende Mitteilung der Schulen an die Bildungsdirektion muss für das Sommersemester spätestens am 18. Juni 2021 und für das 1. Semester des Schuljahres 2021/22 bis spätestens 24. September 2021 erfolgen. Abhängig von der Lehrverpflichtungsgruppe beträgt die Abgeltung zwischen 286,20 (L3) und 495,20 Euro (L1).
Über die Grundsätze zur Gewährung von Belohnungen hat die Schulleitung das Einvernehmen mit der Personalvertretung herzustellen. Über die konkrete Gewährung einer Belohnung ist der Dienststellenausschuss (in Privatschulen der Vertrauenspersonenausschuss) zu informieren.
Erlass der Bildungsdirektion Wien zur Abgeltung der administrativen Belastung der LehrerInnen