Erlass zum Schulbetrieb ab 17. November 2020

Erlass zum Schulbetrieb ab 17. November 2020

Mit dem Erlass vom 15. November 2020 wird der Unterricht im Lock-down geregelt. Nach Intervention der BMHS-Gewerkschaft wurden Anpassungen zu den Freigegenständen und unverbindlichen Übungen eingearbeitet.

Es wird nunmehr möglich sein, für die BMHS wichtige Freigegenstände und unverbindliche Übungen im ortsungebundenen Unterricht durchzuführen, die

  • zur Vorbereitung, Zulassung oder Ablegungen von abschließenden Prüfungen notwendig sind
  • dem Erwerb von Berufsqualifikationen oder Zertifikaten sowie auf Prüfungen gem. Universitätsberechtigungs-VO dienen 
  • zumindest teilweise durch Mittel des Europäischen Sozialfonds finanziert werden

im beiliegenden Erlass geregelt sind auch Praxisunterricht in BAFEP und BASOP und Einzelheiten zur Leistungsfeststellung sowie abschließende Prüfungen im Wintertermin 2020.

Erlass vom 15. November 2020 zum Schulbetrieb ab 17. November 2020

Gewerkschaftsaussendung zu Freigegenständen vom 15. November 2020

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