Für die BMHS gilt ab 3. November bis voraussichtlich 30. November Distance-Learning. Der Stundenplan bleibt als Organisationsraster erhalten. „Es gilt auch neuen Stoff zu vermitteln“ aber „die Lehrenden können die Dosis am besten beurteilen“ wird im Informationsschreiben des Ministeriums vom 1. November ausgeführt.
Es wird die schulautonome Möglichkeit eröffnet, pro Gegenstand einmal wöchentlich Kleingruppenunterricht mit maximal 9 SchülerInnen stattfinden zu lassen, wenn das Risiko besteht sonst Schülerinnen zu verlieren. Es handelt sich dabei laut Schreiben vom 3. November um eine Ausnahmesituation um spezielle Förderung zu ermöglichen.
Ebenso wird die Möglichkeit eröffnet, bei ausreichendem Abstand Schularbeiten abzuhalten.
Fachpraktischer Unterricht kann in Kleingruppen unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln durchgeführt werden, wo dies im Distance-Learning nicht möglich ist. Detaillierte Ausführungen zu Schularbeiten, Schulveranstaltungen und Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen sowie zum Praxisunterricht an BAfEP und BASOP und zum Sport- und Musikunterricht finden sich im Schreiben vom 3. November.
Informationen und Schreiben des Ministeriums zum Distance Learning