Frühwarnung und Frühinformation
Im §19 SCHUG finden sich neben den Regelungen für Schulnachrichten auch die Bestimmungen für das Frühwarnsystem und das sogenannte Frühinformationssystem. § 19 Absatz 3 legt fest, dass mit den Erziehungsberechtigten Verbindung aufzunehmen ist, wenn die Leistungen allgemein oder in einzelnen Unterrichtsgegenständen in besonderer Weise nachlassen. In § 19 Abs 3b…