Lehrpersonen, die etwaige Mehrdienstleistungen in diesem Schuljahr zur Gänze oder zu einem bestimmten Prozentsatz auf dem Zeitkonto ansparen möchten, müssen die entsprechende Erklärung bis spätestens 30. September im Dienstweg abgeben.
Voraussetzung für den Verbrauch des Zeitkontos:
- Vollendung des 50 . Lebensjahres zum Zeitpunkt des Beginns des Verbrauches
- und Freistellung für ein ganzes Schuljahr im Ausmaß von 50 bis 100 Prozent (Ausnahme im Schuljahr der Pensionierung)