Schutzbestimmungen für Lehrpersonen gemäß der COVID-Verordnung

Es ist laut COVID-Verordnung für folgende Lehrpersonen möglich, Distance Learning statt Präsenzunterricht durchzuführen:

  • Lehrpersonen, die zur COVID-19 Risikogruppe gehören,
  • Lehrpersonen, die mit Zugehörigen zur COVID-19 Risikogruppe in einem Haushalt leben,
  • besonders psychisch belastete Lehrpersonen.

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