Im Unterrichtsausschuss des Parlaments wird derzeit eine Verlängerung des COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz vorbereitet. Es soll damit auf das gesamte Schuljahr 2020/21 ausgeweitet werden. Anträge sollen bis 30. Juli 2021 möglich sein um den Ersatz für Veranstaltungen zu beantragen. Geplant ist, ein Ersatz von 80% für vor dem 11. März 2020 abgeschlossene Verträge. Danach werden bis zu 70% ersetzt.