Valorisierung der Prüfungstaxen ab 1. September 2020
Ab 1. September 2020 gilt für Prüfungsgebühren ein aktualisierter Valorisierungsfaktor von 2,113316. Die Abgeltung einer schriftlichen standardisierten Prüfung beispielsweise wird ab 1. September mit einen Betrag von 13,00 Euro abgegolten.