Valorisierung der Prfungstaxen ab 1. September 2020

Valorisierung der Prüfungstaxen ab 1. September 2020

Ab 1. September 2020 gilt für Prüfungsgebühren ein aktualisierter Valorisierungsfaktor von 2,113316. Die Abgeltung einer schriftlichen standardisierten Prüfung beispielsweise wird ab 1. September mit einen Betrag von 13,00 Euro abgegolten.

Download der Prüfungsgebühren 1.9.2020 bis 31.8.2021

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