Bildschirmbrille – Kostenbeitrag des Dienstgebers

Neben der technologischen Entwicklung die eine stetig steigende Vor- und Nachbereitung am Computer erfordert, hat auch das Distance-learning zu gesteigerter Bildschirmarbeit geführt. Viele Lehrerinnen und Lehrer benötigen daher auch Bildschirmbrillen. Gemäß Rundschreiben 09/2010 gewährt der Dienstgeber für Bundeslehrpersonen einen Kostenbeitrag von bis zu € 220,-. Genauere Informationen finden Sie in unserem Adventkalender vom 9. Dezember 2022.

Adventfenster vom 9. Dezember zur Bildschirmbrille

Mobbingprävention

Mobbingprävention

Das Unterrichtsministerium hat eine Gruppe von Mobbingpräventionsbeauftragten eingerichtet. Unter dem Grundsatz der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit beraten sie auf persönlicher und organisatorischer Ebenen.

Liste der Mobbingpräventionsbeauftragten

Dienstrechtsnovelle: Änderungen für die Induktionsphase

Dienstrechtsnovelle: Änderungen für die Induktionsphase

Am 8. Juli 2022 wurde im Nationalrat eine Dienstrechtsnovelle beschlossen, die einerseits für die Allgemeinbildung die Aufnahme von Quereinsteigenden erleichtert und die Möglichkeit schafft, die Induktionsphase bereits nach 6 Monaten erfolgreich zu beenden. In der Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2022 wurde dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Den Gesetzesentwurf und weitere Einzelheiten finden Sie auf der homepage des Parlaments .

Mit dieser Dienstrechtsnovelle ist endlich auch die Abgeltung der Sommerschule geregelt. Die Lehrperson kann wählen zwischen einer Abgeltung oder einer Einrechnung in die Lehrverpflichtung des folgenden Schuljahres.

QMS – Interne Schulevaluation ab dem Schuljahr 2022/23

Aufgrund der aktuellen Situation wurde die interne Schulevaluation und das Feedback für das Schuljahr 2021/22 ausgesetzt. Der Beginn der interne Schulevaluation und die damit im Zusammenhang stehenden Fortbildungen und Dienstbesprechungen wurde auf September 2022 verschoben. Der Zeitrahmen für QMS wurde entsprechend erstreckt. Geplant ist die Einführung von Individualfeedback sowie Feedback an die Schulleitungen ab September 2022 und der schrittweise Aufbau eines Qualitätshandbuches ab September 2023.

Ministerielles Schreiben zur internen Schulevaluation in Ergänzung zum Erlass GZ 2021-0.752.306

Informationen des Ministeriums zum QMS

Reife- und Diplomprüfung 2022 – Hautptermin und Corona-Ersatztermine

Reife- und Diplomprüfung 2022 – Hautptermin und Corona-Ersatztermine

PrüfungsgebietTerminCorona-Ersatztermin
angewandte Mathematik3. Mai 202217. Mai 2022
Deutsch5. Mai 202218. Mai 2022
Englisch6. Mai 202219. Mai 2022
Französisch10. Mai 202220. Mai 2022
Spanisch11. Mai 202224. Mai 2022
Italienisch12. Mai 202225. Mai 2022
mündl. Kompensationsprüfungen1. Juni und 2. Juni 2022 

Wir begrüßen alle Lehrpersonen

Für alle Lehrpersonen die heuer erstmals in einer Wiener BMHS unterrichten haben wir unsere bewährte Broschüre für NeulehrerInnen aktualisiert. Neben Informationen über das berufsbildende Schulwesen, und das neue Lehrerdienstrecht finden Sie allgemeine Informationen zum Schuldienst und Wichtiges zum Alltag als Lehrperson von Dienstweg bis Gehaltszettel.

Broschüre für NeulehrerInnen 2021/22

Fortbildung – Nachmeldungen

Die Frist für die Nachmeldung zu Fortbildungsveranstaltungen an der PH Wien und an der KPH Wien läuft von 30. August bis 12. September 2021. Nach der Anmeldung erfolgt die Genehmigung durch die Direktion. Bei der Auswahl der Bediensteten für Aus- und Fortbildungen hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht. Die Genehmigung einer Fortbildung durch die Direktion bedeutet, dass ein Dienstauftrag zur Teilnahme erteilt wurde. Somit müssen auch die entsprechenden Reisekosten vom Dienstgeber refundiert werden.

Zusatzaufgaben im neuen Dienstrecht

Lehrpersonen, im pädagogischen Dienst (neues Dienstrecht), haben grundsätzlich 22 Unterrichtsstunden zu erbringen. In Gegenständen der Lehrverpflichtungsgruppe I und II (z.B. Mathematik, Deutsch,…) werden die Stunden mit 1,1 gewichtet. Damit ist die Lehrverpflichtung mit 20 Unterrichtsstunden erfüllt. Das Vertragsbedienstetengesetz sieht als Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst neben der pädagogischen Kernaufgabe der Unterrichtserteilung im §40a Abs 3 vor, dass im Gesamtumfang von 2 Wochenstunden Aufgaben erbracht werden, die jeweils einer Wochenstunde entsprechen und aus folgenden Tätigkeitsbereichen zu erbringen sind:

  • Aufgaben eines Klassen- oder Jahrgangsvorstandes (§54 SchUG)
  • Funktion einer Mentorin oder eines Mentors (§39a)
  • Aufgaben des Praxisschulunterrichts (§23 HG)
  • Aufgaben im Sinne der Anlage 3
  • Qualifizierte Beratungstätigkeit im Sinne des Abs 4

In Anlage 3 werden taxativ aufgeführt:

1. Verwaltung von Lehrmittelsammlungen im Sinne des §52 SchUG (Anlagen 2, 3 und 4 zum GehG).

2. Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitätsmanagements auf Schulebene (Qualitätsinitiative Berufsbildung- QIBB, Schulqualität Allgemeinbildung – SQA) im Sinne des §18 BundesSchulaufsichtsgesetz.

3. Fachkoordination im Sinne des §54 Abs. 1 lit. b SchUG.

4. Studienkoordination im Sinne des §52 Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BVK für jeweils 18 zu betreuende Studierende.

Weiters normiert §40a Abs 4, dass die zu erbringenden qualifizierten Beratungstätigkeiten in der Lehrfächerverteilung auszuweisen sind. Die Ausprägung der Beratungstätigkeit ist in §40a Abs 4 geregelt:

  • Beratung von Schülerinnen und Schülern
  • Lernbegleitung im Sinne der §55c und §78c SchUG
  • Vertiefende Beratung der Eltern
  • Koordination der Beratung zwischen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten gemäß §62 SchUG

ministerieller Erlass zu den Zusatzstunden

Regelung für die abschließenden Prüfungen im Schuljahr 2020/21

Aufgrund der aktuellen Situation wurden die Termine für die SRDP und die Regelungen für Matura und abschließende Prüfungen angepasst. Es wurde vom Ministerium festgelegt, dass die Präsentation und Diskussion findet wieder auf freiwilliger Basis statt.

Wie im Vorjahr wird Ergänzungsunterricht eingerichtet und die Termine für die schriftliche SRDP werden wie folgt festgelegt:

PrüfungTermin
Deutsch20. Mai 2021 
Angewandte Mathematik21. Mai 2021 
Spanisch/Volksgruppensprachen25. Mai 2021 
Englisch26. Mai 2021 
Französisch28. Mai 2021 
Italienisch31. Mai 2021 

Die Kompensationsprüfungen sind für 16. und 17. Juni 2021 geplant.

Gewerkschaftsaussendung zu den Änderung der Regelungen für Matura und abschließende Prüfungen im Haupttermin 2020/21

Informationen des Ministeriums zur SRDP 2020/21 vom 27. November 2020