BMHS Online-Forum: kompetente Informationen
Das Team FCG & Unabhängige bietet regelmäßig Online-Vorträge zu dienst- und besoldungsrechtlichen Fragen an. Die nächsten Termine finden Sie hier.
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Mit RS 06/2025 hat das Unterrichtsministerium die Ferientermine für das Schuljahr 2025/26 verlautbart.
Für Wiener BMHS gelten daher folgende Regelungen:
Gegen Vorlage einer saldierten Rechnung für eine Bildschirmbrille sowie einer augenärztlichen Verschreibung (im Sinne des § 11 Abs. 4 der BS-V) aus der hervorgeht, dass es sich um eine Bildschirmbrille handelt, wird seitens des Dienstgebers ein Zuschuss von maximal € 220,- gewährt.
Der Antrag erfolgt formlos. Die Direktion muss bestätigen, dass im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten und der Unterrichtstätigkeit Bildschirmarbeit geleistet wird.
Der Budgetausschuss des Nationalrats hat am 9. Dezember 2024 mittels Abänderung einer
Dienstrechtsnovelle den im November erzielten Gehaltsabschluss für den öffentlichen
Dienst Richtung Nationalratsplenum geschickt. ÖVP, SPÖ, Grüne sowie die FPÖ stimmten
dafür. Die Gehälter von Beamten und Vertragsbediensteten des Bundes werden demnach im
kommenden Jahr um 3,5 Prozent erhöht. Gleichzeitig wurde ein Mindestbetrag von 82,4
Euro und ein Deckel von 437,8 Euro vereinbart, womit die niedrigsten Gehälter etwas
stärker steigen werden. Für 2026 ist ein Plus in der Höhe der Inflationsrate inklusive
eines Aufschlags von 0,3 Prozentpunkten vorgesehen.
Mit einem offenen Brief haben sich am 27. September AHS und BMHS Gewerkschaft an die Verantwortungsträger in Wien gewendet um auf die unhaltbaren Zustände im Personalmanagement der Bildungsdirektion Wien hinzuweisen. Nun berichten auch Medien über diese untragbare Situation in Wien, die finanziellen Nachteile für betroffene Lehrpersonen und die Folgen, wenn diese Lehrpersonen mangels zeitgerechter, fairer Bezahlung die Schulen wieder verlassen.
offener Brief an Bürgermeister Ludwig und Bildungsstadtrat Wiederkehr
Der Arbeitsalltag ist seit Beginn der 2020er Jahre – durch Studien belegbar – für die Lehrkräfte spürbar anstrengender geworden. Wie kann für Lehrkräfte eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gelingen? Welche Möglichkeiten haben Lehrkräfte, wenn die Arbeit zu viel wird? Dieser Frage gehen wir in unserer Schriftenreihe zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben im Mai und Juni 2024 nach.
Am 5. Oktober, dem Weltlehrpersonentag soll die Bedeutung der Lehrerinnen und Lehrer für das Bildungswesen besonders gefeiert werden. Es soll aber auch verdeutlich werden, welche Untersttzung die Lehrpersonen brauchen, um ihre Berufung voll entfalten zu können, deshalb hat die Europäische Bildungsgewerkschaft die Woche der Lehrenden ausgerufen.
seit unserem letzten offenen Brief am 15. Jänner 2023 kann die Bildungsdirektion Wien keine Verbesserungen bezüglich der Berechnung von Besoldungsdienstalter vorweisen. Erstmalig wurden neben den Argumenten Überlastung und Dauerkrankenstände nun auch Umstrukturierungsmaßnahmen für die unzumutbar schleppende Bearbeitung der Besoldungsdienstalter angeführt.
Daher appellieren wir an Sie, Herr Bildungsdirektor: Kümmern Sie sich um die Neugestaltung Ihres Amtes! Den Lehrpersonen stehen eine rasche und korrekte Entlohnung und Vertragssicherheit zu.
offener Brief an Bildungsdirektor Himmer vom 25. September 2023
Für Lehrkräfte im alten Dienstrecht und Schulleitungen sind Ferien und Urlaub in § 219 BDG geregelt. Für Lehrpersonen im neuen Dienstrecht findet sich die Regelung in § 42a VBG:
Lehrkräften (im alten Dienstrecht) haben während der Hauptferien Urlaub, sofern nicht besondere Verpflichtungen, wie Vertretung der Direktion oder Abhaltung von Prüfungen entgegensteht.
Direktorinnen und Direktoren haben, wenn für die klaglose Erledigung dringender Amtsgeschäfte vorgesorgt ist Urlaub während der Hauptferien, der erst nach Abwicklung der Schlussgeschäfte beginnt und fünf Tage vor Anfang des folgenden Schuljahres endet.
Vertragslehrpersonen im neuen Dienstrecht haben, wenn für die klaglose Erledigung dringender Amtsgeschäfte vorgesorgt ist und nicht besondere dienstliche Rücksichten (Abhaltung von Prüfungen u. dgl.) die persönliche Anwesenheit am Dienstort erfordern, Anspruch auf einen Urlaub während der Hauptferien, der frühestens nach Abwicklung der sie betreffenden Schlussgeschäfte beginnt und mit dem Montag vor Beginn des folgenden Schuljahres endet.
Eine Anwesenheit an der Schule ist in der letzten Ferienwoche nicht vorgesehen. Diese Zeit ist als Zeitraum für individuelle, lehrerspezifische Vorbereitungsarbeiten zu sehen. Gerade in der BMHS, wird dies vorwiegend zu Hause erfolgen. Eine durch die Schulleitung organisierte Vorbereitung auf das Unterrichtsjahr ist eine Diensteinteilung und daher ist entsprechend dem PVG das Einvernehmen mit der Personalvertretung herzustellen. Dabei ist auf die individuelle, lehrerspezifische Ausrichtung zu achten.
Neben der technologischen Entwicklung die eine stetig steigende Vor- und Nachbereitung am Computer erfordert, hat auch das Distance-learning zu gesteigerter Bildschirmarbeit geführt. Viele Lehrerinnen und Lehrer benötigen daher auch Bildschirmbrillen. Gemäß Rundschreiben 09/2010 gewährt der Dienstgeber für Bundeslehrpersonen einen Kostenbeitrag von bis zu € 220,-. Genauere Informationen finden Sie in unserem Adventkalender vom 9. Dezember 2022.