Schwangere unterliegen besonderem Schutz, um die gesundheitliche Sicherheit von Mutter und Kind möglichst zu gewährleisten. Daher gilt ab Meldung der Schwangerschaft ein Verbot von Überstunden und ein Verbot von Nachtarbeit. Es ist also im Falle von Überstunden die Lehrfächerverteilung zu ändern. Ergibt sich dadurch eine Unterbeschäftigung, wird von der Bildungsdirektion automatisch auf eine Vollbeschäftigung aufgefüllt.
Kategorie: Uncategorized
Aktuelle Fragen zur Leistungsbeurteilung
Schriftliche Überprüfungen und Tests sind regelmäßiges Diskussionsthema. Die relevanten Informationen aus der LBVO finden Sie im Newsletter des Teams FCG BMHS & Unabhängige
Burnout – Vorbeugen und Vermeiden
FA-Vorsitz Stellvertreterin Sandra Jansen spricht mit Fachexpertin Brigitte Gartner-Denk
25. November 18:30
Gute Arbeitsbedingungen zählen zu den Fürsorgepflichten des Dienstgebers
auf der GÖD Bundeskonferenz wurde eine Resolution verabschiedet, die den Dienstgeber auffordert, in allen Belangen seiner Fürsorgepflicht nachzukommen.
BMHS Online-Forum
Wir informieren über alle wichtigen Themen in unserem BMHS Online-Forum. Anmeldung über die Seite bmhs-aktuell.
Unterstützung durch Dolmetscher*innen bei Elterngesprächen
Sicher kennen Sie diese Situation: Sie möchten ein wichtiges Gespräch mit Erziehungsberechtigten mit noch geringen Deutschkenntnissen führen und wären für muttersprachliche Unterstützung dankbar. Für diese Fälle bietet das BMB den Service der SAVD Videodolmetschen GmbH in 61 Sprachen kostenlos an. Von Arabisch über Farsi bis hin zu Türkisch und der Gebärdensprache stehen viele Optionen offen. Alle Schulen in Österreich können diese Dolmetschleistungen rund um die Uhr anfordern. Für die Zuschaltung einer dolmetschenden Person ist in manchen Fällen nur ein Vorlauf von wenigen Minuten notwendig, bei anderen wiederum muss im Vorhinein ein Termin ausgemacht werden. Um diese Dienste in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie entweder ein Smarthphone, Tablet, PC oder einen Laptop.
Bei Interesse haben Sie die Möglichkeit sich per Mail unter bildung@savd.at anzumelden. Technische Unterstützung erhalten Sie zusätzlich unter der Telefonnummer +43 1 332 13 05 oder unter der Mailadresse support@savd.at. Infofolder
Aktuelle Online-Veranstaltungen
Über nachfolgenden Link können Sie aus einer Reihe von interessanten und infomativen Online-Angeboten für BMHS-Lehrpersonen wählen. Gerne können Sie sich auch gleich zu einer dieser Veranstaltungen anmelden. Vom ABC aus dem schulischen Alltag bis zur Leistungsbeurteilung und dem Gehaltszettel spannt sich der Bogen für unsere neuen Kolleg*innen. Aber auch zum Thema Mutterschutz, Burnout und SGA bieten wir Online-Vorträge an. BMHS-aktuell
Einladung zu Gesprächen zur Gehaltsentwicklung
GÖD-Vorsitzender Eckehard Quin erhielt am 8. September 2025 von Staatssekretär Alexander Pröll eine „Einladung zu Gesprächen betreffend Gehaltsentwicklung“. Der für 16. September vorgeschlagene Termin wird, so Eckehard Quin, von der GÖD selbstverständlich angenommen mit der klaren Haltung: Gesprächsbereitschaft darf nicht mit Schwäche verwechselt werden.
Radio GÖD Blitzgespräch zur Einladung zu Gesprächen zur Gehaltsentwicklung
Vortragsreihe Gendermedizin
Vortragsreihe Gendermedizin
Gendermedizin erhält immer stärkere Aufmerksamkeit. Die BVAEB veranstaltet dazu im Juni einen Schwerpunktmonat. Die Teilnahme an der Online-Vortragsreihe ist kostenlos und steht allen Interessierten offen (nicht nur BVAEB-Versicherten).
Herabsetzung nach MSchG und VKG
Nach mehrfachen Interventionen in der Bildungsdirektion Wien wurde von Seiten des Dienstgebers nun auch bestätigt, dass eine von Lehrpersonen beantragte Teilzeit nach MSchG oder VKG für die im Gesetz festgelegten Zeiträume Gültigkeit hat. Es hatten sich Lehrpersonen bei uns gemeldet, dass sie aufgefordert wurden, den Antrag jährlich zu erneuern, bzw die Information erhalten haben, dass die Herabsetzung nach MSchG für Lehrpersonen nicht anzuwenden sei. Es wurde nunmehr mit den zuständigen Stellen in der BD Wien geklärt, dass das MSchG und VKG auf Lehrpersonen uneingeschränkt anzuwenden ist.
§ 15h MSchG regelt, dass Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung mit dem Dienstgeber zu vereinbaren sind, wobei die betrieblichen Interessen und die Interessen der Dienstnehmerin zu berücksichtigen sind. Die Arbeitszeit kann innerhalb einer Bandbreite reduziert werden. Die Reduktion muss mindestens 20% der wöchentlichen Normalarbeitszeit betragen und darf im alten Dienstrecht 6 Werteinheiten und im neuen Dienstrecht 6,6 Realstunden nicht unterschreiten.
