Schwangere unterliegen besonderem Schutz, um die gesundheitliche Sicherheit von Mutter und Kind möglichst zu gewährleisten. Daher gilt ab Meldung der Schwangerschaft ein Verbot von Überstunden und Nachtarbeit. Es ist also im Falle von Überstunden die Lehrfächerverteilung zu ändern. Ergibt sich dadurch eine Unterbeschäftigung, wird von der Bildungsdirektion automatisch auf eine Vollbeschäftigung aufgefüllt.
