Reife- und Diplomprüfung 2022 – Hautptermin und Corona-Ersatztermine

Reife- und Diplomprüfung 2022 – Hautptermin und Corona-Ersatztermine

PrüfungsgebietTerminCorona-Ersatztermin
angewandte Mathematik3. Mai 202217. Mai 2022
Deutsch5. Mai 202218. Mai 2022
Englisch6. Mai 202219. Mai 2022
Französisch10. Mai 202220. Mai 2022
Spanisch11. Mai 202224. Mai 2022
Italienisch12. Mai 202225. Mai 2022
mündl. Kompensationsprüfungen1. Juni und 2. Juni 2022 

Wir begrüßen alle Lehrpersonen

Für alle Lehrpersonen die heuer erstmals in einer Wiener BMHS unterrichten haben wir unsere bewährte Broschüre für NeulehrerInnen aktualisiert. Neben Informationen über das berufsbildende Schulwesen, und das neue Lehrerdienstrecht finden Sie allgemeine Informationen zum Schuldienst und Wichtiges zum Alltag als Lehrperson von Dienstweg bis Gehaltszettel.

Broschüre für NeulehrerInnen 2021/22

Fortbildung – Nachmeldungen

Die Frist für die Nachmeldung zu Fortbildungsveranstaltungen an der PH Wien und an der KPH Wien läuft von 30. August bis 12. September 2021. Nach der Anmeldung erfolgt die Genehmigung durch die Direktion. Bei der Auswahl der Bediensteten für Aus- und Fortbildungen hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht. Die Genehmigung einer Fortbildung durch die Direktion bedeutet, dass ein Dienstauftrag zur Teilnahme erteilt wurde. Somit müssen auch die entsprechenden Reisekosten vom Dienstgeber refundiert werden.

Zusatzaufgaben im neuen Dienstrecht

Lehrpersonen, im pädagogischen Dienst (neues Dienstrecht), haben grundsätzlich 22 Unterrichtsstunden zu erbringen. In Gegenständen der Lehrverpflichtungsgruppe I und II (z.B. Mathematik, Deutsch,…) werden die Stunden mit 1,1 gewichtet. Damit ist die Lehrverpflichtung mit 20 Unterrichtsstunden erfüllt. Das Vertragsbedienstetengesetz sieht als Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst neben der pädagogischen Kernaufgabe der Unterrichtserteilung im §40a Abs 3 vor, dass im Gesamtumfang von 2 Wochenstunden Aufgaben erbracht werden, die jeweils einer Wochenstunde entsprechen und aus folgenden Tätigkeitsbereichen zu erbringen sind:

  • Aufgaben eines Klassen- oder Jahrgangsvorstandes (§54 SchUG)
  • Funktion einer Mentorin oder eines Mentors (§39a)
  • Aufgaben des Praxisschulunterrichts (§23 HG)
  • Aufgaben im Sinne der Anlage 3
  • Qualifizierte Beratungstätigkeit im Sinne des Abs 4

In Anlage 3 werden taxativ aufgeführt:

1. Verwaltung von Lehrmittelsammlungen im Sinne des §52 SchUG (Anlagen 2, 3 und 4 zum GehG).

2. Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitätsmanagements auf Schulebene (Qualitätsinitiative Berufsbildung- QIBB, Schulqualität Allgemeinbildung – SQA) im Sinne des §18 BundesSchulaufsichtsgesetz.

3. Fachkoordination im Sinne des §54 Abs. 1 lit. b SchUG.

4. Studienkoordination im Sinne des §52 Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BVK für jeweils 18 zu betreuende Studierende.

Weiters normiert §40a Abs 4, dass die zu erbringenden qualifizierten Beratungstätigkeiten in der Lehrfächerverteilung auszuweisen sind. Die Ausprägung der Beratungstätigkeit ist in §40a Abs 4 geregelt:

  • Beratung von Schülerinnen und Schülern
  • Lernbegleitung im Sinne der §55c und §78c SchUG
  • Vertiefende Beratung der Eltern
  • Koordination der Beratung zwischen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten gemäß §62 SchUG

ministerieller Erlass zu den Zusatzstunden

Regelung für die abschließenden Prüfungen im Schuljahr 2020/21

Aufgrund der aktuellen Situation wurden die Termine für die SRDP und die Regelungen für Matura und abschließende Prüfungen angepasst. Es wurde vom Ministerium festgelegt, dass die Präsentation und Diskussion findet wieder auf freiwilliger Basis statt.

Wie im Vorjahr wird Ergänzungsunterricht eingerichtet und die Termine für die schriftliche SRDP werden wie folgt festgelegt:

PrüfungTermin
Deutsch20. Mai 2021 
Angewandte Mathematik21. Mai 2021 
Spanisch/Volksgruppensprachen25. Mai 2021 
Englisch26. Mai 2021 
Französisch28. Mai 2021 
Italienisch31. Mai 2021 

Die Kompensationsprüfungen sind für 16. und 17. Juni 2021 geplant.

Gewerkschaftsaussendung zu den Änderung der Regelungen für Matura und abschließende Prüfungen im Haupttermin 2020/21

Informationen des Ministeriums zur SRDP 2020/21 vom 27. November 2020

Freigegenstände/unverbindliche Übungen im Distance Schooling

Freigegenstände/unverbindliche Übungen im Distance Schooling gültig bis 15. November 2020

Laut Verordnung 384/2020 vom 3. September 2020 sind grundsätzlich Freigegenstände und unverbindliche Übungen bei Ampelfarbe „Orange“ einzustellen. 

Im Zeitraum vom 3. bis zum 30.11.2020 dürfen keine Freigegenstände und unverbindliche Übungen stattfinden, wobei laut Ministerium der wesentliche Hintergedanke dabei sie, die Schüler/innen in dieser außergewöhnlichen Unterrichtssituation nicht über die Maße zu belasten. 

Auf Intervention der BMHS-Gewerkschaft wurde die Abhaltung von Freigegenständen die als Maturafach gewählt werden können, und Freigegenstände, die für Berufsberechtigungen wichtig sind nochmals diskutiert. In der Aussendung finden Sie alle Informationen dazu.

Aussendung der BMHS-Gewerkschaft zu Freigegenständen

Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln gefordert

Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln gefordert

Im Distanz-Schooling geht der Dienstgeber ganz selbstverständlich davon aus, dass Lehrpersonen ausreichend private technische Ausstattung sowie Infrastruktur und Datenvolumen haben, um diese beruflich einzusetzen und problemlos Videokonferenzen mit SchülerInnen durchzuführen. Die ARGE LehrerInnen ist daher aktiv geworden und hat BM Faßmann in einem offenen Brief ein Forderungspaket übermittelt.

offener Brief der ARGE LehrerInnen an BM Faßmann

NOST-Evaluationsbericht wurde veröffentlicht

NOST-Evaluationsbericht wurde veröffentlicht

Auf der homepage des Ministeriums wurde der Evaluationsbericht zur NOST veröffentlicht. An der Befragung haben aus der BMHS aus NOST-Schulen und Nicht-NOST-Schulen insgesamt 311 Schulleitungen und über 4.900 LehrerInnen teilgenommen.

Kurz zusammengefasst wurde für die BMHS festgestellt, dass Schulleitungen an NOST-BMHS – trotz einer positiven Grundhaltung – in der NOST in der gegenwärtigen Form vor allem Belastungen für LehrerInnen und Sokratesverantwortliche sehen. Lehrpersonen der BMHS nehmen laut diesem Bericht zur NOST eine kritischere Haltung ein. Im Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass differenzierte Optimierungswünsche geäußert wurden. Es wird daher empfohlen, alle relevanten Personengruppen in die Weiterentwicklung einzubinden.

Im Bericht werden die konkreten Anliegen und Wünsche sowie daraus resultierende Handlungsempfehlungen ausgeführt. Veränderungsbedarf wird von den Befragungsteilnehmenden beispielsweise hinsichtlich der Semesterprüfungen und der Regelungen zu Parkplatzprüfungen gesehen.

Den gesamten Bericht finden Sie auf der homepage des Ministeriums.

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/zrp/nost.html