Abgeltung der Vorbereitungsstunden

Zur Vorbereitung auf die mündliche Reife- und Diplomprüfung können Arbeitsgemeinschaften abgehalten werden. Die Abgeltung ist in § 63b (3) Gehaltsgesetz geregelt. Im Haupttermin 2025 beträgt die Abgeltung € 85,25 pro Vorbereitungsstunde im Prüfungsgebiet. Kandidatinnen und Kandidaten, die erst im Nebentermin antreten haben keine eigenen Vorbereitungsstunden, sondern sind im Haupttermin mitzubetreuen und werden daher im Haupttermin mitverrechnet.

Beispiel Prüfungsgebiet Englisch und Prüfungsgebiet Mehrsprachigkeit:

Klasse A Englisch – 6 Kandidatinnen im Haupttermin und 1 Kandidatin im Nebentermin (Lehrperson C)

Klasse B Englisch – 8 Kandidatinnen im Haupttermin (Lehrperson D)

Klasse A Mehrsprachigkeit – 2 Kandidatinnen im Haupttermin

Arbeitsgemeinschaft Englisch: 15 Personen – 1 Arbeitsgemeinschaft mit insgesamt 4 Stunden auch wenn die Parallelklassen von verschiedenen Lehrpersonen unterrichtet wurden

Arbeitsgemeinschaft Mehrsprachigkeit: 2 Personen – 1 Arbeitsgemeinschaft mit insgesamt 4 Stunden

FCG BMHS Newsletter zu den Vorbereitungsstunden

Zukunftssicherung

Die Zukunftssicherung ist eine staatlich geförderte Vorsorge von bis zu 300 Euro im Jahr (Das sind 25 Euro monatlich). Sie ist völlig steuerfrei. Bei Abschluss der Versicherung wird der Dienstgeber informiert, damit 25 Euro monatlich einbehalten werden. Dieser Betrag wird am Gehaltszettel als Zukunftssicherung ausgewiesen. Dieses Modell bieten alle großen Versicherungen und Banken an. Am Ende der Laufzeit können Sie zwischen einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rente wählen.

Anrechnung von Kindererziehungszeiten

Anrechnung von Kindererziehungszeiten

Neben der Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Vorrückung während der Karenzzeit werden auch Zeiten einer Anschlusskarenz zur Hälfte auf die Vorrückung angerechnet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Zeiten auch auf die Pension anrechnen zu lassen. Einzelheiten dazu finden Sie im FCG-Newsletter

BMHS Online-Forum: kompetente Informationen

BMHS Online-Forum: kompetente Informationen

Das Team FCG & Unabhängige bietet regelmäßig Online-Vorträge zu dienst- und besoldungsrechtlichen Fragen an. Die nächsten Termine finden Sie hier.

Ferientermine 2025/26

Mit RS 06/2025 hat das Unterrichtsministerium die Ferientermine für das Schuljahr 2025/26 verlautbart.

Für Wiener BMHS gelten daher folgende Regelungen:

  • Herbstferien: 27. Oktober 2025 – 31. Oktober 2025 (können in Schulen mit verkürztem Unterrichtjahr autonom geändert werden)
  • Weihnachtsferien: 24. Dezember 2025 – 6. Jänner 2026
  • Semesterferien (Wien, NÖ): 2. Februar – 7. Februar 2026
  • Osterferien: 28. März bis 6. April 2026
  • Pfingstferien: 23. Mai – 25. Mai 2026
  • Hauptferien: 4. Juli – 6. September 2026

RS 06/2025

Zuschuss zur Bildschirmbrille

Gegen Vorlage einer saldierten Rechnung für eine Bildschirmbrille sowie einer augenärztlichen Verschreibung (im Sinne des § 11 Abs. 4 der BS-V) aus der hervorgeht, dass es sich um eine Bildschirmbrille handelt, wird seitens des Dienstgebers ein Zuschuss von maximal € 220,- gewährt.

Der Antrag erfolgt formlos. Die Direktion muss bestätigen, dass im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten und der Unterrichtstätigkeit Bildschirmarbeit geleistet wird.

Rundschreiben 09/2010

Gehaltsabschluss passierte den Budgetausschuss

Der Budgetausschuss des Nationalrats hat am 9. Dezember 2024 mittels Abänderung einer
Dienstrechtsnovelle den im November erzielten Gehaltsabschluss für den öffentlichen
Dienst Richtung Nationalratsplenum geschickt. ÖVP, SPÖ, Grüne sowie die FPÖ stimmten
dafür. Die Gehälter von Beamten und Vertragsbediensteten des Bundes werden demnach im
kommenden Jahr um 3,5 Prozent erhöht. Gleichzeitig wurde ein Mindestbetrag von 82,4
Euro und ein Deckel von 437,8 Euro vereinbart, womit die niedrigsten Gehälter etwas
stärker steigen werden. Für 2026 ist ein Plus in der Höhe der Inflationsrate inklusive
eines Aufschlags von 0,3 Prozentpunkten vorgesehen.