Mobbingprävention
Das Unterrichtsministerium hat eine Gruppe von Mobbingpräventionsbeauftragten eingerichtet. Unter dem Grundsatz der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit beraten sie auf persönlicher und organisatorischer Ebenen.
Das Unterrichtsministerium hat eine Gruppe von Mobbingpräventionsbeauftragten eingerichtet. Unter dem Grundsatz der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit beraten sie auf persönlicher und organisatorischer Ebenen.
Am 8. Juli 2022 wurde im Nationalrat eine Dienstrechtsnovelle beschlossen, die einerseits für die Allgemeinbildung die Aufnahme von Quereinsteigenden erleichtert und die Möglichkeit schafft, die Induktionsphase bereits nach 6 Monaten erfolgreich zu beenden. In der Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2022 wurde dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Den Gesetzesentwurf und weitere Einzelheiten finden Sie auf der homepage des Parlaments .
Mit dieser Dienstrechtsnovelle ist endlich auch die Abgeltung der Sommerschule geregelt. Die Lehrperson kann wählen zwischen einer Abgeltung oder einer Einrechnung in die Lehrverpflichtung des folgenden Schuljahres.
Aufgrund der aktuellen Situation wurde die interne Schulevaluation und das Feedback für das Schuljahr 2021/22 ausgesetzt. Der Beginn der interne Schulevaluation und die damit im Zusammenhang stehenden Fortbildungen und Dienstbesprechungen wurde auf September 2022 verschoben. Der Zeitrahmen für QMS wurde entsprechend erstreckt. Geplant ist die Einführung von Individualfeedback sowie Feedback an die Schulleitungen ab September 2022 und der schrittweise Aufbau eines Qualitätshandbuches ab September 2023.
Ministerielles Schreiben zur internen Schulevaluation in Ergänzung zum Erlass GZ 2021-0.752.306
| Prüfungsgebiet | Termin | Corona-Ersatztermin |
| angewandte Mathematik | 3. Mai 2022 | 17. Mai 2022 |
| Deutsch | 5. Mai 2022 | 18. Mai 2022 |
| Englisch | 6. Mai 2022 | 19. Mai 2022 |
| Französisch | 10. Mai 2022 | 20. Mai 2022 |
| Spanisch | 11. Mai 2022 | 24. Mai 2022 |
| Italienisch | 12. Mai 2022 | 25. Mai 2022 |
| mündl. Kompensationsprüfungen | 1. Juni und 2. Juni 2022 |
Für alle Lehrpersonen die heuer erstmals in einer Wiener BMHS unterrichten haben wir unsere bewährte Broschüre für NeulehrerInnen aktualisiert. Neben Informationen über das berufsbildende Schulwesen, und das neue Lehrerdienstrecht finden Sie allgemeine Informationen zum Schuldienst und Wichtiges zum Alltag als Lehrperson von Dienstweg bis Gehaltszettel.
Die Frist für die Nachmeldung zu Fortbildungsveranstaltungen an der PH Wien und an der KPH Wien läuft von 30. August bis 12. September 2021. Nach der Anmeldung erfolgt die Genehmigung durch die Direktion. Bei der Auswahl der Bediensteten für Aus- und Fortbildungen hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht. Die Genehmigung einer Fortbildung durch die Direktion bedeutet, dass ein Dienstauftrag zur Teilnahme erteilt wurde. Somit müssen auch die entsprechenden Reisekosten vom Dienstgeber refundiert werden.
Lehrpersonen, im pädagogischen Dienst (neues Dienstrecht), haben grundsätzlich 22 Unterrichtsstunden zu erbringen. In Gegenständen der Lehrverpflichtungsgruppe I und II (z.B. Mathematik, Deutsch,…) werden die Stunden mit 1,1 gewichtet. Damit ist die Lehrverpflichtung mit 20 Unterrichtsstunden erfüllt. Das Vertragsbedienstetengesetz sieht als Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst neben der pädagogischen Kernaufgabe der Unterrichtserteilung im §40a Abs 3 vor, dass im Gesamtumfang von 2 Wochenstunden Aufgaben erbracht werden, die jeweils einer Wochenstunde entsprechen und aus folgenden Tätigkeitsbereichen zu erbringen sind:
In Anlage 3 werden taxativ aufgeführt:
1. Verwaltung von Lehrmittelsammlungen im Sinne des §52 SchUG (Anlagen 2, 3 und 4 zum GehG).
2. Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitätsmanagements auf Schulebene (Qualitätsinitiative Berufsbildung- QIBB, Schulqualität Allgemeinbildung – SQA) im Sinne des §18 BundesSchulaufsichtsgesetz.
3. Fachkoordination im Sinne des §54 Abs. 1 lit. b SchUG.
4. Studienkoordination im Sinne des §52 Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BVK für jeweils 18 zu betreuende Studierende.
Weiters normiert §40a Abs 4, dass die zu erbringenden qualifizierten Beratungstätigkeiten in der Lehrfächerverteilung auszuweisen sind. Die Ausprägung der Beratungstätigkeit ist in §40a Abs 4 geregelt:
Bezüglich des Tragens von Mund-Nasen-Schutz hat das Unterrichtsministerium eine Klarstellung herausgegeben.
Aufgrund der aktuellen Situation wurden die Termine für die SRDP und die Regelungen für Matura und abschließende Prüfungen angepasst. Es wurde vom Ministerium festgelegt, dass die Präsentation und Diskussion findet wieder auf freiwilliger Basis statt.
Wie im Vorjahr wird Ergänzungsunterricht eingerichtet und die Termine für die schriftliche SRDP werden wie folgt festgelegt:
| Prüfung | Termin |
| Deutsch | 20. Mai 2021 |
| Angewandte Mathematik | 21. Mai 2021 |
| Spanisch/Volksgruppensprachen | 25. Mai 2021 |
| Englisch | 26. Mai 2021 |
| Französisch | 28. Mai 2021 |
| Italienisch | 31. Mai 2021 |
Die Kompensationsprüfungen sind für 16. und 17. Juni 2021 geplant.
Informationen des Ministeriums zur SRDP 2020/21 vom 27. November 2020
Laut Verordnung 384/2020 vom 3. September 2020 sind grundsätzlich Freigegenstände und unverbindliche Übungen bei Ampelfarbe „Orange“ einzustellen.
Im Zeitraum vom 3. bis zum 30.11.2020 dürfen keine Freigegenstände und unverbindliche Übungen stattfinden, wobei laut Ministerium der wesentliche Hintergedanke dabei sie, die Schüler/innen in dieser außergewöhnlichen Unterrichtssituation nicht über die Maße zu belasten.
Auf Intervention der BMHS-Gewerkschaft wurde die Abhaltung von Freigegenständen die als Maturafach gewählt werden können, und Freigegenstände, die für Berufsberechtigungen wichtig sind nochmals diskutiert. In der Aussendung finden Sie alle Informationen dazu.