Die Frist für die Nachmeldung zu Fortbildungsveranstaltungen an der PH Wien und an der KPH Wien läuft von 30. August bis 12. September 2021. Nach der Anmeldung erfolgt die Genehmigung durch die Direktion. Bei der Auswahl der Bediensteten für Aus- und Fortbildungen hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht. Die Genehmigung einer Fortbildung durch die Direktion bedeutet, dass ein Dienstauftrag zur Teilnahme erteilt wurde. Somit müssen auch die entsprechenden Reisekosten vom Dienstgeber refundiert werden.