Start des Ethikunterrichts

Für alle Schülerinnen und Schüler die keinen Religionsunterricht besuchen wurde der Pflichtgegenstand Ethik eingeführt. Er beginnt mit den heurigen ersten Klassen und Jahrgängen aufsteigend. Schülerinnen und Schüler, die sich vom Religionsunterricht abmelden oder keiner Religionsgemeinschaft angehören haben diesen Unterricht zu besuchen. Die Schulen haben dafür eine erhöhte Zuteilung an Werteinheiten erhalten. An den pädagogischen Hochschulen werden entsprechende Ausbildungen angeboten. Als Personalvertretung ist daher sowohl auf die Genehmigung der von Lehrpersonen gewünschten Weiterbildung wie auch auf die Diensteinteilung zu achten.

ergänzende Informationen des BMBWF zum Pflichtgegenstand Ethik

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