Mit den im Rahmen von GÖD-Rechtsschutzverfahren erwirkten Urteilen des EuGH vom 8. Mai 2019 sind die Vordienstzeiten vieler Bundeslehrpersonen neu zu berechnen. Die Nicht-Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag wurden als altersdiskriminierend verurteilt.
Mit der 2. Dienstrechtsnovelle 2019 wurde den Forderungen der GÖD aufgrund dieses EuGH-Urteils Rechnung getragen. Die Neuberechnung des Besoldungsdienstalters erfolgt für vor dem 30. August 2010 eingetretene Kolleginnen und Kollegen amtswegig, das heißt ohne Antragstellung wird ein Vergleichsstichtag ermittelt. Entsprechende Mitteilungen über die Berechnung erhalten nun endlich auch die Wiener LehrerInnen. Binnen 6 Monaten können Ergänzungen und Korrekturen beantragt werden, bevor der Bescheid über die Neufestlegung des Besoldungsdienstalters für den einzelnen Dienstnehmer erfolgt. Für den Fall, dass Korrekturen beantragt werden, sind die zu ergänzenden Zeiten entsprechend zu belegen.