Newsletter

das Team WIR-BMHS FCG fordert:

Stärkung des Lehrberufs durch gesellschaftliche WERTSCHÄTZUNG und Respekt!

Dazu zählt auch Respekt gegenüber den Lehrpersonen im Alltag und im Internet. Wir wünschen uns diesen Respekt von Gesellschaft, Eltern und Jugendlichen. Wichtig ist daher die Stärkung der Wertschätzung und des Respektes für jede einzelne Lehrerin, jeden einzelnen Lehrer durch Ministerium und Bildungsdirektion.

Respektloses Verhalten gegenüber Lehrpersonen im Internet ist nicht zu akzeptieren!

Newsletter des Schuljahres 2023/24 zum download

Schulstart 2024/25 (01/09/2024)

Maturaabrechnung 2024 (26/05/2024)

Administrative Belohnungen – GÖD Berufshaftpflichtversicherung (05/05/2024)

Vertragsumstellung – Bildungsförderungsbeitrag der GÖD (14/04/2024)

Lehrfächerverteilung – Herabsetzungen (08/01/2024)

Sonderurlaub – Kindergartenstreik (22/10/2023)

Europäische Woche der Lehrenden – Jubiläumsgeld (01/10/2023)

Schulbeginn: Lehrfächerverteilung und Stundenplan – Zeitkonto (03/09/2023)

Archiv


Herabsetzung zur Betreuung eines Kindes – Änderungen im § 50b BDG

Mit der letzten Dienstrechtnovelle (in Kraft getreten am 1.1.2023) wurde die Möglichkeit der Herabsetzung nach § 50b BDG geändert. Die Herabsetzung auf bis zur Hälfte einer Vollbeschäftigung ist nunmehr bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes möglich, wenn dieses im gemeinsamen Haushalt lebt, und überwiegend von jener Person betreut wird, die die Herabsetzung beantragt.

Eine Herabsetzung unter die Hälfte ist für jenen Zeitraum möglich, in dem Kinderbetreuungsgeld bezogen wird.

Eine Herabsetzung nach § 50b für Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird ist auch über die Vollendung des achten Lebensjahres hinaus möglich.

zum Newsletter der FCG BMHS aktuell

Ansparen auf das Zeitkonto – Antragsfrist 30. September

Lehrkräfte im alten Dienstrecht können MDLs als Zeitguthaben ansparen und später konsumieren. Der Antrag muss bis 30. September im Dienstweg eingebracht werden. Der Verbrauch kann nach Vollendung des 50. Lebensjahres erfolgen. Für eine volle Freistellung müssen 720 Stunden angespart werden. Die Freistellung muss mindestens 50 % betragen. Für nicht durch Freistellung konsumierte Stunden kann eine Auszahlung beantragt werden.

Antrag Zeitkonto Wien

LehrerInnen-Info zum Zeitkonto

Änderungen in der Induktions- und Ausbildungsphase ab September 2022

Die Induktionsphase dient gemäß § 39 VBG der berufsbegleitenden Einführung in das Lehramt. Sie ist ab September 2022 von allen neu eintretenden Lehrpersonen zu absolvieren. Der Lehrperson ist durch die Personalstelle ein Mentor / eine Mentorin zuzuweisen. Das Dienstverhältnis ist jedenfalls bis zum Ende der Induktionsphase befristet. Die Dauer der Induktionsphase ist zwölf Monate, aber es besteht die Möglichkeit einer Verkürzung der Induktionsphase. Sie kann frühestens nach einer mindestens sechsmonatigen unterrichtlichen Verwendung im Frühjahr vorzeitig beendet werden, wenn der Verwendungserfolg bereits festgestellt werden konnte. Tritt die Lehrperson erst nach Beginn des Schuljahres bis zum ersten Unterrichtstag nach den Herbstferien in den Schuldienst ein, so endet die Induktionsphase dennoch mit dem Ende des Schuljahres. Die Schulleitung hat bis spätestens zwei Monate vor Ablauf der Induktionsphase, eine schriftliche Dienstbeschreibung über den Verwendungserfolg zu erstellen und an die Personalstelle zu übermitteln. Der Vertragslehrperson in der Induktionsphase ist Gelegenheit zu geben, zum Bericht der Schulleitung Stellung zu nehmen.

Eckpunkte der Induktionsphase ab September 2022

  • Dienstverhältnis, kein Ausbildungsverhältnis
  • Dauer 12 Monate (Verkürzung auf 6 Monate ist möglich)
  • Unterbrechung bei Vertragsunterbrechung
  • Bericht der Schulleitung über den Leistungserfolg (bei Bewährung bereits nach 6 Monaten möglich)
  • Teilnahme an den vorgesehenen Fortbildungen und Vernetzungstreffen
  • Zusammenarbeit mit einem Mentor / einer Mentorin
  • nur eine der beiden Zusatzstunden ist zu erbringen (eine Stunde geht in der Teilnahme an den vorgesehenen Vernetzungstreffen auf)

Ende Oktober hat die Bildungsdirektion Wien die Schulleitungen über die wichtigsten Änderungen informiert:

Informationsschreiben der Bildungsdirektion an die Direktionen

FAQ zur Induktionsphase NEU vom 20. Oktober 2022

ministerielle Durchführungsbestimmungen zur Induktionsphase NEU

Sommerschule – FREIWILLIG !

Die gewerkschaftliche Position zur Sommerschule wurde vom Dienstgeber akzeptiert und nur Lehrpersonen, die dies wünschen und aktiv anbieten können in der Sommerschule eingesetzt werden. Diese schulrechtliche Regelung fand nun endlich auch in der Dienstrechtsnovelle vom Juli 2022 ihren Niederschlag, in der die Abgeltung der Sommerschule geregelt wurde. Eine Lehrperson, die sich zum Unterricht in der Sommerschule gemeldet hat kann wählen zwischen einer Abgeltung oder einer Einrechnung in die Lehrverpflichtung des folgenden Schuljahres.

Fortbildungen – Mitwirkungsrecht der Personalvertretung

Am 31. Mai endete die Anmeldefrist für Fortbildungen an der PH Wien und der KPH Wien/Krems. Vom 29. August bis 11. September besteht die Möglichkeit der Nachmeldung. Dies ist besonders wichtig für neu eintretende Kolleginnen und Kollegen, die sich zu Induktionslehrveranstaltungen anmelden müssen.

Gemäß § 9 PVG hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht bei der Auswahl von Bediensteten zu Aus- oder Fortbildungen. Dieses Recht ist wichtig, wenn an einer Schule nicht alle gewünschten Fortbildungen genehmigt werden können.

17. Juni 2022 – Einreichfrist für administrative Belohnungen

Durch Belohnungen können an Schulen ohne Abteilungs- oder Fachvorstehung unterstützende administrative Tätigkeiten von LehrerInnen im alten Dienstrecht abgedeckt werden. Belohnungen können für administrative Tätigkeiten wie z.B. Betreuung der Schulbuchaktion, Mitarbeit im Stundenplanteam, Einteilung für den Tag der offenen Tür, Bildungsdokumentation oder Betreuung der Homepage ausgeschüttet werden. Bei der Erstellung der Grundsätze für diese Belohnungen hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht.

Die Schulen können die vorgesehenen Belohnungen bis spätestens 17. Juni 2022 für das Sommersemester sowie bis spätestens 23. September 2022 für das 1. Semester des Schuljahres 2022/23 in der Bildungsdirektion einreichen.

Die valorisierten Werte für Juni 2022 und September 2022 betragen:

L1L2a2L2a1L2b1L3
€ 510,90€ 446,30€ 405,80€ 345,10€ 295,10

Gemäß RS 46/2001 ist die Anzahl der Belohnungen pro Schule abhängig von der Anzahl der Klassen.

KlassenBelohnungen
bis 11 Klassen1
12 bis einschließlich 21 Klassen2
mehr als 21 Klassen3

Die gewährten Belohnungen sind der Personalvertretung mitzuteilen. Bei der Erstellung der Grundsätze über die Gewährung von Belohnungen hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht gemäß § 9 (1) PVG.

aktueller Erlass der BD Wien zu administrativen Belohnungen

Neu in der BMHS: Induktionsphase – was ist zu tun?

Neu in der BMHS: Induktionsphase – was ist zu tun?

Mit Schulbeginn 2022/23 müsse alle neu eintretenden Lehrpersonen die Induktionsphase absolvieren. Für die Wiener BMHS finden die Lehrveranstaltungen der Induktionsphase an der PH Wien statt. Informationen zur Immatrikulation und Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen finden Sie auf dem Informationsschreiben der PH Wien und der KPH Wien/Krems. Für Lehrpersonen die mit Dienstantritt in die Induktionsphase eintreten ist es wichtig, an der PH Wien oder der KPH Wien/Krems für die Fortbildungen zu immatrikulieren und mit der Direktion über die Freischaltung zu sprechen. Erst dann ist die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen möglich. Jene Lehrpersonen, die auch die Ausbildungsphase absolvieren besuchen die betreffenden Lehrveranstaltungen. Über die Anrechnung dieser Lehrveranstaltungen für die Induktionsphase informiert die jeweilige pädagogische Hochschule.

Schulveranstaltungen – Wiener Coronaregelungen ab 11. Mai 2022

Mit Schreiben vom 11. Mai 2022 verlautbart die Bildungsdirektion Wien auf Basis der Klarstellung der Wiener Gesundheitsbehörden für die Teilnahme an Schulveranstaltungen für SchülerInnen mit Kontakt zu positiven Fällen:

  • K1-Kontaktpersonen (mit Verkehrsbeschränkung) können an eintägigen Schulveranstaltungen und außerschulischen Projekten teilnehmen, wenn durchgängig die Maske (ab 14 Jahren FFP2) getragen wird.
  • K1-Kontaktpersonen dürfen aufgrund der Verkehrsbeschränkung weiterhin nicht am Schulschwimmen teilnehmen.
  • K1 Kontaktpersonen (mit Verkehrsbeschränkung) können an mehrtägigen Schulveranstaltungen nicht teilnehmen.
  • Bei einem positiven Fall in der Klasse gilt die Maskenpflicht auch für „Nicht-K1- Kontaktpersonen“, für diese aber nur im Schulgebäude. Bei Aktivitäten im Freien und in ausreichend belüfteten Räumlichkeiten (z.B. Turn- und Schwimmhallen, Museen) kann die Maske zeitweise abgenommen werden.

Fortbildungen: Anmeldung und Mitwirkung der Personalvertretung

Die Anmeldung für die Fortbildungen im nächsten Schuljahr ist zwischen 1. Mai und 31. Mai 2022 möglich über PH-Online der jeweiligen anbietenden Pädagogischen Hochschule. Die Anmeldungen erfolgen vorerst auf einer Warteliste. Erst nach Genehmigung durch die Schulleitung erfolgt die Information an die Lehrpersonen über die Teilnahmemöglichkeit. Bei der Auswahl der Lehrpersonen für Fortbildungen ist gemäß § 9 (1) PVG das Einvernehmen mit dem Dienststellenausschuss bzw Vertrauenspersonenausschuss herzustellen.