Newsletter

das Team WIR-BMHS FCG fordert:

Stärkung des Lehrberufs durch gesellschaftliche WERTSCHÄTZUNG und Respekt!

Dazu zählt auch Respekt gegenüber den Lehrpersonen im Alltag und im Internet. Wir wünschen uns diesen Respekt von Gesellschaft, Eltern und Jugendlichen. Wichtig ist daher die Stärkung der Wertschätzung und des Respektes für jede einzelne Lehrerin, jeden einzelnen Lehrer durch Ministerium und Bildungsdirektion.

Respektloses Verhalten gegenüber Lehrpersonen im Internet ist nicht zu akzeptieren!

Newsletter des Schuljahres 2023/24 zum download

Schulstart 2024/25 (01/09/2024)

Maturaabrechnung 2024 (26/05/2024)

Administrative Belohnungen – GÖD Berufshaftpflichtversicherung (05/05/2024)

Vertragsumstellung – Bildungsförderungsbeitrag der GÖD (14/04/2024)

Lehrfächerverteilung – Herabsetzungen (08/01/2024)

Sonderurlaub – Kindergartenstreik (22/10/2023)

Europäische Woche der Lehrenden – Jubiläumsgeld (01/10/2023)

Schulbeginn: Lehrfächerverteilung und Stundenplan – Zeitkonto (03/09/2023)

Archiv


Wiedereingliederungsteilzeit

Durch die Dienstrechts-Novelle 2018 ( 196 d.B.) wird die Wiedereingliederungsteilzeit entsprechend den Privatwirtschaftlichen Regelungen nun auch für Vertragslehrkräfte möglich. Die Regelung gilt vorerst befristet bis 31. Dezember 2019 und soll den schrittweisen Einstieg in den Arbeitsprozess nach einer längeren schweren Krankheit oder einem schweren Unfall ermöglichen. Durch das Wiedereingliederungsgeld der Sozialversicherung kommt es zu keinen Geldeinbußen für Vertragsbedienstete.

Wissenswertes zu Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen

Wenn Sie mit SchülerInnen einen Schikurs oder eine Sprachwoche planen, oder von der Direktion gebeten werden, Kennenlerntage als schulbezogene Veranstaltung abzuhalten gibt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Aspekte sind die Aufsichtspflicht und die Deckung der Reisekosten für die Begleitperson(en).

Während für Schulveranstaltungen neben der Abgeltung für die Leitung auch die Reisekosten der begleitenden Lehrpersonen durch den Dienstgeber gedeckt werden müssen, können für schulbezogene Veranstaltungen keine Reisespesen abgerechnet werden. Sie können nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Für schulbezogene Veranstaltungen werden auch Organisation und Begleitung nicht bezahlt.

Wir haben daher diesem Thema in unserer Schriftenreihe zwei Ausgaben gewidmet, sodass Sie alle wesentlichen Informationen und Tipps nachlesen können:

Schulveranstaltung und Reisekosten

Aufsichtspflicht und Haftung