Rechtsinformation zu den Teilungszahlen

Die Teilungs- und Eröffnungszahlen müssen gemäß SCHOG §8a Abs. 2 bis spätestens 6 Wochen vor dem Ende des Unterrichtsjahres dem SGA zur Kenntnis gebracht werden. Der letzte Termin in diesem Schuljahr für die Vorlage ist daher der 17. Mai 2019. Das Einvernehmen mit dem SGA ist durch die Direktion anzustreben. Kann das Einvernehmen nicht hergestellt werden, hat der SGA mit 2/3 Mehrheit diese Entscheidung zu beeinspruchen und bis 4 Wochen vor Ende des Unterrichtsjahres der Bildungsdirektion zur Prüfung vorzulegen (das ist in diesem Schuljahr der 31. Mai 2019). Bitte informieren Sie den Fachausschuss bei einem eventuellen Einspruch des SGA.

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