Wenn Sie mit SchülerInnen einen Schikurs oder eine Sprachwoche planen, oder von der Direktion gebeten werden, Kennenlerntage als schulbezogene Veranstaltung abzuhalten gibt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Aspekte sind die Aufsichtspflicht und die Deckung der Reisekosten für die Begleitperson(en).
Während für Schulveranstaltungen neben der Abgeltung für die Leitung auch die Reisekosten der begleitenden Lehrpersonen durch den Dienstgeber gedeckt werden müssen, können für schulbezogene Veranstaltungen keine Reisespesen abgerechnet werden. Sie können nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Für schulbezogene Veranstaltungen werden auch Organisation und Begleitung nicht bezahlt.
Wir haben daher diesem Thema in unserer Schriftenreihe zwei Ausgaben gewidmet, sodass Sie alle wesentlichen Informationen und Tipps nachlesen können: