Die Induktionsphase dient gemäß § 39 VBG der berufsbegleitenden Einführung in das Lehramt. Sie ist ab September 2022 von allen neu eintretenden Lehrpersonen zu absolvieren. Der Lehrperson ist durch die Personalstelle ein Mentor / eine Mentorin zuzuweisen. Das Dienstverhältnis ist jedenfalls bis zum Ende der Induktionsphase befristet. Die Dauer der Induktionsphase ist zwölf Monate, aber es besteht die Möglichkeit einer Verkürzung der Induktionsphase. Sie kann frühestens nach einer mindestens sechsmonatigen unterrichtlichen Verwendung im Frühjahr vorzeitig beendet werden, wenn der Verwendungserfolg bereits festgestellt werden konnte. Tritt die Lehrperson erst nach Beginn des Schuljahres bis zum ersten Unterrichtstag nach den Herbstferien in den Schuldienst ein, so endet die Induktionsphase dennoch mit dem Ende des Schuljahres. Die Schulleitung hat bis spätestens zwei Monate vor Ablauf der Induktionsphase, eine schriftliche Dienstbeschreibung über den Verwendungserfolg zu erstellen und an die Personalstelle zu übermitteln. Der Vertragslehrperson in der Induktionsphase ist Gelegenheit zu geben, zum Bericht der Schulleitung Stellung zu nehmen.
Eckpunkte der Induktionsphase ab September 2022
- Dienstverhältnis, kein Ausbildungsverhältnis
- Dauer 12 Monate (Verkürzung auf 6 Monate ist möglich)
- Unterbrechung bei Vertragsunterbrechung
- Bericht der Schulleitung über den Leistungserfolg (bei Bewährung bereits nach 6 Monaten möglich)
- Teilnahme an den vorgesehenen Fortbildungen und Vernetzungstreffen
- Zusammenarbeit mit einem Mentor / einer Mentorin
- nur eine der beiden Zusatzstunden ist zu erbringen (eine Stunde geht in der Teilnahme an den vorgesehenen Vernetzungstreffen auf)
Ende Oktober hat die Bildungsdirektion Wien die Schulleitungen über die wichtigsten Änderungen informiert:
Informationsschreiben der Bildungsdirektion an die Direktionen
FAQ zur Induktionsphase NEU vom 20. Oktober 2022
ministerielle Durchführungsbestimmungen zur Induktionsphase NEU