Die Individuelle Lernbegleitung (ILB) unterstützt Jugendliche mit Lernschwierigkeiten.
Mit dem Rundschreiben 37/2022 wird die individuelle Lernbegleitung ab der 10. Schulstufe geregelt. Ab dem Schuljahr 2023/24 ist ILB unabhängig von der Organisationsform in allen Oberstufenformen ab der 10. Schulstufe möglich, wenn im Rahmen des Frühwarnsystems Leistungsdefizite festgestellt wurden. Im Rundschreiben 37/2022 werden die Rahmenbedingungen und Ausbildungserfordernisse der betreuenden Lehrpersonen geregelt. Teile der Ausbildung können angerechnet werden, wenn die erforderlichen Kompetenzen nachweisbar vorhanden sind.
Für die ILB stehen maximal 40 Betreuungsstunden pro Klasse pro Schuljahr zur Verfügung.
Die Abrechnung für Lehrpersonen im alten Dienstrecht erfolgt pro Schuljahr. Lehrpersonen im neuen Dienstrecht (pd) erbringen diese Beratung im Rahmen der Zusatzstunde „qualifizierte Beratungstätigkeit“. Eine Stunde ist dabei mit 50 Minuten angesetzt. Im Rahmen der qualifizierten Beratungstätigkeit im neuen Dienstrecht ist eine Stunde NICHT nachzubringen, wenn sie durch Nichterscheinen der Schülerinnen und Schüler, Erkrankung der Lehrperson oder andere Umstände entfallen.
Newsletter FCG-BMHS zur qualifizierten Beratungstätigkeit im pädagogischen Dienst