Für Lehrerinnen und Lehrer besteht die Möglichkeit Mehrdienstleistungen auf einem Zeitkonto anzusparen. Der Antrag zum Verbrauch der gutgeschriebenen Wochen-Werteinheiten ist bis spätestens 1. März des vorangehenden Unterrichtsjahres im Dienstweg einzubringen.
Die Voraussetzungen für den Verbrauch sind in § 61 Abs 16 Gehaltsgesetz geregelt.
- Vollendung des 50. Lebensjahres zum Zeitpunkt des Beginns des Verbrauchs
- Verbrauch in Form einer Freistellung von 50 % bis 100 % der regelmäßigen Lehrverpflichtung
- im Schuljahr, in dem die Lehrperson in den Ruhestand versetzt wird, ist ein Verbrauch auch für einen Teil des Schuljahres zulässig
Für weitere Fragen zum Zeitkonto können Sie sich gerne an uns wenden oder lesen die FCG-News.