Stärkung des Lehrberufs durch gesellschaftliche WERTSCHÄTZUNG und Respekt!
Dazu zählt auch Respekt gegenüber den Lehrpersonen im Alltag und im Internet. Wir wünschen uns diesen Respekt von Gesellschaft, Eltern und Jugendlichen. Wichtig ist daher die Stärkung der Wertschätzung und des Respektes für jede einzelne Lehrerin, jeden einzelnen Lehrer durch Ministerium und Bildungsdirektion.
Respektloses Verhalten gegenüber Lehrpersonen im Internet ist nicht zu akzeptieren!
Die gewerkschaftliche Position zur Sommerschule wurde vom Dienstgeber akzeptiert und nur Lehrpersonen, die dies wünschen und aktiv anbieten können in der Sommerschule eingesetzt werden. Diese schulrechtliche Regelung fand nun endlich auch in der Dienstrechtsnovelle vom Juli 2022 ihren Niederschlag, in der die Abgeltung der Sommerschule geregelt wurde. Eine Lehrperson, die sich zum Unterricht in der Sommerschule gemeldet hat kann wählen zwischen einer Abgeltung oder einer Einrechnung in die Lehrverpflichtung des folgenden Schuljahres.
Am 31. Mai endete die Anmeldefrist für Fortbildungen an der PH Wien und der KPH Wien/Krems. Vom 29. August bis 11. September besteht die Möglichkeit der Nachmeldung. Dies ist besonders wichtig für neu eintretende Kolleginnen und Kollegen, die sich zu Induktionslehrveranstaltungen anmelden müssen.
Gemäß § 9 PVG hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht bei der Auswahl von Bediensteten zu Aus- oder Fortbildungen. Dieses Recht ist wichtig, wenn an einer Schule nicht alle gewünschten Fortbildungen genehmigt werden können.
Durch Belohnungen können an Schulen ohne Abteilungs- oder Fachvorstehung unterstützende administrative Tätigkeiten von LehrerInnen im alten Dienstrecht abgedeckt werden. Belohnungen können für administrative Tätigkeiten wie z.B. Betreuung der Schulbuchaktion, Mitarbeit im Stundenplanteam, Einteilung für den Tag der offenen Tür, Bildungsdokumentation oder Betreuung der Homepage ausgeschüttet werden. Bei der Erstellung der Grundsätze für diese Belohnungen hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht.
Die Schulen können die vorgesehenen Belohnungen bis spätestens 17. Juni 2022 für das Sommersemester sowie bis spätestens 23. September 2022 für das 1. Semester des Schuljahres 2022/23 in der Bildungsdirektion einreichen.
Die valorisierten Werte für Juni 2022 und September 2022 betragen:
L1
L2a2
L2a1
L2b1
L3
€ 510,90
€ 446,30
€ 405,80
€ 345,10
€ 295,10
Gemäß RS 46/2001 ist die Anzahl der Belohnungen pro Schule abhängig von der Anzahl der Klassen.
Klassen
Belohnungen
bis 11 Klassen
1
12 bis einschließlich 21 Klassen
2
mehr als 21 Klassen
3
Die gewährten Belohnungen sind der Personalvertretung mitzuteilen. Bei der Erstellung der Grundsätze über die Gewährung von Belohnungen hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht gemäß § 9 (1) PVG.
Neu in der BMHS: Induktionsphase – was ist zu tun?
Mit Schulbeginn 2022/23 müsse alle neu eintretenden Lehrpersonen die Induktionsphase absolvieren. Für die Wiener BMHS finden die Lehrveranstaltungen der Induktionsphase an der PH Wien statt. Informationen zur Immatrikulation und Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen finden Sie auf dem Informationsschreiben der PH Wien und der KPH Wien/Krems. Für Lehrpersonen die mit Dienstantritt in die Induktionsphase eintreten ist es wichtig, an der PH Wien oder der KPH Wien/Krems für die Fortbildungen zu immatrikulieren und mit der Direktion über die Freischaltung zu sprechen. Erst dann ist die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen möglich. Jene Lehrpersonen, die auch die Ausbildungsphase absolvieren besuchen die betreffenden Lehrveranstaltungen. Über die Anrechnung dieser Lehrveranstaltungen für die Induktionsphase informiert die jeweilige pädagogische Hochschule.
Mit Schreiben vom 11. Mai 2022 verlautbart die Bildungsdirektion Wien auf Basis der Klarstellung der Wiener Gesundheitsbehörden für die Teilnahme an Schulveranstaltungen für SchülerInnen mit Kontakt zu positiven Fällen:
K1-Kontaktpersonen (mit Verkehrsbeschränkung) können an eintägigen Schulveranstaltungen und außerschulischen Projekten teilnehmen, wenn durchgängig die Maske (ab 14 Jahren FFP2) getragen wird.
K1-Kontaktpersonen dürfen aufgrund der Verkehrsbeschränkung weiterhin nicht am Schulschwimmen teilnehmen.
K1 Kontaktpersonen (mit Verkehrsbeschränkung) können an mehrtägigen Schulveranstaltungen nicht teilnehmen.
Bei einem positiven Fall in der Klasse gilt die Maskenpflicht auch für „Nicht-K1- Kontaktpersonen“, für diese aber nur im Schulgebäude. Bei Aktivitäten im Freien und in ausreichend belüfteten Räumlichkeiten (z.B. Turn- und Schwimmhallen, Museen) kann die Maske zeitweise abgenommen werden.
Die Anmeldung für die Fortbildungen im nächsten Schuljahr ist zwischen 1. Mai und 31. Mai 2022 möglich über PH-Online der jeweiligen anbietenden Pädagogischen Hochschule. Die Anmeldungen erfolgen vorerst auf einer Warteliste. Erst nach Genehmigung durch die Schulleitung erfolgt die Information an die Lehrpersonen über die Teilnahmemöglichkeit. Bei der Auswahl der Lehrpersonen für Fortbildungen ist gemäß § 9 (1) PVG das Einvernehmen mit dem Dienststellenausschuss bzw Vertrauenspersonenausschuss herzustellen.
Eine Berufserkrankung ist an die AUVA zu melden, wenn der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist. Die endgültige Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt dem Unfallversicherungsträger.
Mit beiliegendem Formular können Sie den Antrag auf Anerkennung stellen
Neben den üblichen Arbeitsgemeinschaften (Arbeitsgruppen) zur Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen gibt es heuer die Möglichkeit des Ergänzungsunterrichts für schriftliche und mündliche Prüfungen. Vom Beginn der vorletzten Woche des Unterrichtsjahres bis zum Beginn der mündlichen Prüfungen kann die Schulleitung je Abschlussklasse zusätzliche 25 Unterrichtseinheiten (maximal) zur Vorbereitung auf die abschließenden Prüfungen anbieten. Etwaige schon vorhandene Förderangebote (wie z.B. die zusätzlichen Stunden aus REACT oder die klassischen Vorbereitungsstunden auf die mündlichen Prüfungen) bleiben davon unberührt. Diese Unterrichtseinheiten können als zusätzliche Teilungen oder Förderunterricht eingesetzt oder aber auch zusätzlich zum lehrplan- und prüfungsordnungsgemäßen Unterricht in Form von Ergänzungsunterricht angeordnet werden.
BMHS-Lehrpersonen im ersten Dienstjahr und BMHS-Lehrpersonen mit befristeten Dienstverhältnissen müssen entsprechend dem Erlass der Bildungsdirektion Wien einen sogenannten Leistungsbericht erhalten. Dieser kann in Kurzform erfolgen, wenn der Arbeitserfolg zufriedenstellend ist. Jedenfalls muss spätestens am 15. Jänner 2022 eine Rückmeldung an die Lehrperson erfolgt sein, wenn der zu erwartende Arbeitserfolg derzeit nicht gegeben ist.
Neben diesem Leistungsbericht ist für Lehrpersonen in der Induktionsphase auch eine nentsprechende Mentoringbeurteilung durchzuführen.
Lehrpersonen, deren Vertrag im aktuellen Schuljahr ausläuft, können ein Ansuchen um Weiterverwendung abgeben, wenn Sie alle Anstellungserfordernisse erfüllen und an der aktuellen Schule auch im nächsten Jahr weiterbeschäftigt werden können.
Neubewerben über get your teacher müssen sich:
Lehrpersonen, deren Vertrag ausläuft und die nicht alle Anstellungserfordernisse erfüllen
Lehrpersonen, deren Vertrag ausläuft und die an der eigenen Schule nicht weiter beschäftigt werden können
Lehrpersonen, die während des Jahres zum Einsatz gekommen sind und sich bisher auf Grund einer Ausschreibung noch nicht beworben haben
Ab 1. Februar 2022 erfolgt eine Valorisierung des Fahrtkostenzuschusses. Abhängig vom Anspruch auf Pendlerpauschale kann ein Fahrtkostenzuschuss beim Dienstgeber beantragt werden.