Die Einrechnung der Jahresnote in die Beurteilung der abschließenden Prüfung, also der Reife- und Diplomprüfung der BHS sowie der Abschlussprüfungen der BMS sind mittlerweile ins Dauerrecht übergegangen. Aufgrund der Anregungen von gewerkschaftlicher Seite muss die Jahresnote zumindest ein befriedigend sein, um die negative Beurteilung der Reife- und Diplomprüfung oder der Abschlussprüfung zu kompensieren. Mit dem aktualisierten Rundschreiben wird genauer darauf eingegangen, wie die Gesamtnote entsteht und unter welchen Bedingungen die Mitwirkung an der mündlichen Teilprüfung vorhanden ist.