Über nachfolgenden Link können Sie aus einer Reihe von interessanten und infomativen Online-Angeboten für BMHS-Lehrpersonen wählen. Gerne können Sie sich auch gleich zu einer dieser Veranstaltungen anmelden. Vom ABC aus dem schulischen Alltag bis zur Leistungsbeurteilung und dem Gehaltszettel spannt sich der Bogen für unsere neuen Kolleg*innen. Aber auch zum Thema Mutterschutz, Burnout und SGA bieten wir Online-Vorträge an. BMHS-aktuell
Einladung zu Gesprächen zur Gehaltsentwicklung
GÖD-Vorsitzender Eckehard Quin erhielt am 8. September 2025 von Staatssekretär Alexander Pröll eine „Einladung zu Gesprächen betreffend Gehaltsentwicklung“. Der für 16. September vorgeschlagene Termin wird, so Eckehard Quin, von der GÖD selbstverständlich angenommen mit der klaren Haltung: Gesprächsbereitschaft darf nicht mit Schwäche verwechselt werden.
Radio GÖD Blitzgespräch zur Einladung zu Gesprächen zur Gehaltsentwicklung
Abschluss der Induktionsphase
Lehrpersonen im ersten Dienstjahr absolvieren die Induktionsphase unter der Betreuung eines Mentors bzw einer Mentorin. Die Induktionsphase endet spätestens nach zwölf Monaten. Bei Dienstantritt bis spätestens am ersten Unterrichtstag nach den Herbstferien endet die Induktionsphase mit dem Ende des Schuljahres. Bereits nach sechs Monaten kann die Schulleitung schriftlich den Verwendungserfolg an die Bildungsdirektion übermitteln, wenn der Arbeitserfolg gegeben ist. Die Bildungsdirektion hat dann die Induktionsphase vorzeitig zu beenden. Der Lehrperson ist Gelegenheit zu geben, zum Induktionsbericht der Schulleitung Stellung zu nehmen. Die Personalstelle der Bildungsdirektion bestätigt der Lehrperson die Beendigung der Induktionsphase, es wird jedoch kein Zeugnis darüber ausgestellt.
Mindestens zwei Monate vor Ablauf der Induktionsphase hat die Schulleitung aufgrund eigener Wahrnehmungen und nach Rücksprache mit der Mentorin oder dem Mentor einen schriftlichen Bericht über den Verwendungserfolg der Lehrperson an die Bildungsdirektion zu schicken. Der Lehrperson ist von der Schulleitung die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu diesem Bericht zu geben.
Vortragsreihe Gendermedizin
Vortragsreihe Gendermedizin
Gendermedizin erhält immer stärkere Aufmerksamkeit. Die BVAEB veranstaltet dazu im Juni einen Schwerpunktmonat. Die Teilnahme an der Online-Vortragsreihe ist kostenlos und steht allen Interessierten offen (nicht nur BVAEB-Versicherten).
Herabsetzung nach MSchG und VKG
Nach mehrfachen Interventionen in der Bildungsdirektion Wien wurde von Seiten des Dienstgebers nun auch bestätigt, dass eine von Lehrpersonen beantragte Teilzeit nach MSchG oder VKG für die im Gesetz festgelegten Zeiträume Gültigkeit hat. Es hatten sich Lehrpersonen bei uns gemeldet, dass sie aufgefordert wurden, den Antrag jährlich zu erneuern, bzw die Information erhalten haben, dass die Herabsetzung nach MSchG für Lehrpersonen nicht anzuwenden sei. Es wurde nunmehr mit den zuständigen Stellen in der BD Wien geklärt, dass das MSchG und VKG auf Lehrpersonen uneingeschränkt anzuwenden ist.
§ 15h MSchG regelt, dass Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung mit dem Dienstgeber zu vereinbaren sind, wobei die betrieblichen Interessen und die Interessen der Dienstnehmerin zu berücksichtigen sind. Die Arbeitszeit kann innerhalb einer Bandbreite reduziert werden. Die Reduktion muss mindestens 20% der wöchentlichen Normalarbeitszeit betragen und darf im alten Dienstrecht 6 Werteinheiten und im neuen Dienstrecht 6,6 Realstunden nicht unterschreiten.
Abgeltung der Vorbereitungsstunden
Zur Vorbereitung auf die mündliche Reife- und Diplomprüfung können Arbeitsgemeinschaften abgehalten werden. Die Abgeltung ist in § 63b (3) Gehaltsgesetz geregelt. Im Haupttermin 2025 beträgt die Abgeltung € 85,25 pro Vorbereitungsstunde im Prüfungsgebiet. Kandidatinnen und Kandidaten, die erst im Nebentermin antreten haben keine eigenen Vorbereitungsstunden, sondern sind im Haupttermin mitzubetreuen und werden daher im Haupttermin mitverrechnet.
Beispiel Prüfungsgebiet Englisch und Prüfungsgebiet Mehrsprachigkeit:
Klasse A Englisch – 6 Kandidatinnen im Haupttermin und 1 Kandidatin im Nebentermin (Lehrperson C)
Klasse B Englisch – 8 Kandidatinnen im Haupttermin (Lehrperson D)
Klasse A Mehrsprachigkeit – 2 Kandidatinnen im Haupttermin
Arbeitsgemeinschaft Englisch: 15 Personen – 1 Arbeitsgemeinschaft mit insgesamt 4 Stunden auch wenn die Parallelklassen von verschiedenen Lehrpersonen unterrichtet wurden
Arbeitsgemeinschaft Mehrsprachigkeit: 2 Personen – 1 Arbeitsgemeinschaft mit insgesamt 4 Stunden
Zukunftssicherung
Die Zukunftssicherung ist eine staatlich geförderte Vorsorge von bis zu 300 Euro im Jahr (Das sind 25 Euro monatlich). Sie ist völlig steuerfrei. Bei Abschluss der Versicherung wird der Dienstgeber informiert, damit 25 Euro monatlich einbehalten werden. Dieser Betrag wird am Gehaltszettel als Zukunftssicherung ausgewiesen. Dieses Modell bieten alle großen Versicherungen und Banken an. Am Ende der Laufzeit können Sie zwischen einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rente wählen.
Ausschreibung 2025/26
Ausschreibung 2025/26 – Bewerbungsfrist 9. Mai 2025
Für die Bewerbungen auf Basis der Ausschreibung für Lehrpersonen BMHS Wien für das Schuljahr 2025/26 ist die Bewerbungsfrist 9. Mai 2025
ID-Austria an Schulen
ID Austria an Schulen
Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Verwendung der ID Austria an Schulen Videos und häufige Fragen
Gehaltszettel – kein Geheimnis mehr
Gehaltszettel – kein Geheimnis mehr
Mit dem BMHS-Online Forum bieten wir zahlreiche Informationsveranstaltungen an.
Nächster Termin am 23. April 2025 um 18:30 zum Thema Gehaltszettel. Anmeldungen zur ZOOM-Veranstaltung
