LehrerInnen-Zuweisung für das Schuljahr 2019/20

In Verhandlungen mit der Bildungsdirektion konnte erreicht werden, dass der Fachausschuss bei der Zuweisung von LehrerInnen für das Schuljahr 2019/2020 die Möglichkeit hat, nachzuvollziehen, ob die Auswahlkriterien gemäß §203h BDG eingehalten werden. Unsere langjährige Forderung nach Transparenz ist damit erfüllt.

Das BDG regelt die Aufnahme von BewerberInnen. Wesentlich ist, dass

  •       für die Aufnahme als Lehrpersonen ausschließlich Bewerberinnen oder Bewerber mit gültiger Bewerbung heranzuziehen sind
  •       die Schulleitung bezüglich der an der Schule zu besetzenden Planstellen innerhalb der von der Dienstbehörde gesetzten Frist
    eine begründete Auswahl aus den Bewerbungen zu treffen hat, die hinsichtlich der Eignung zu reihen sind
  •       bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses die Dienstbehörde eine nicht der Auswahlentscheidung der Schulleitung entsprechende Zuweisung vornehmen kann

Frühwarnung – gibt es Fristen dafür?

Frühwarnung – gibt es Fristen dafür?

Immer wieder werden auch pädagogische und schulrechtliche Fragen an uns herangetragen. So auch zur Frage, wann eine Frühwarnung erfolgen muss, und ob es dazu Fristen zu beachten gibt. Die rechtlichen Grundlagen zu Frühwarnung und Frühinformation haben wir hier beantwortet.

Für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf!

Für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf!

Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen zu fördern, um eine gerechtere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern zu erreichen.

Bereichsleiterin GÖD-Familie Mag. Ursula Hafner hat aus Anlass des Internationalen Tages der Familie die GÖD-Forderungen sowie die bisher erreichten Maßnahmen zur Gleichstellung in Ihrem Artikel zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dargestellt.

GÖD Info zum aktuellen EUGH-Urteil bezüglich Vordienstzeitenregelung

Am 8. Mai hat der Europäischen Gerichtshofs bezüglich Vordienstzeitenregelung (Vorrückungsstichtag) erneut entschieden, dass das österreichische Besoldungs- und Vorrückungssystem der Beamten und Vertragsbediensteten […] weiterhin gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstößt.

In der Entscheidung des EUGH wird festgehalten, dass durch die Überleitung aus dem bisherigen altersdiskriminierenden Besoldungssystem in ein neu geschaffenes Besoldungssystem die EU-Rechtswidrigkeit nicht behoben wurde. Weitere Informationen und die Forderungen der GÖD finden Sie in der Aussendung der GÖD

Rechtsinformation zu den Teilungszahlen

Die Teilungs- und Eröffnungszahlen müssen gemäß SCHOG §8a Abs. 2 bis spätestens 6 Wochen vor dem Ende des Unterrichtsjahres dem SGA zur Kenntnis gebracht werden. Der letzte Termin in diesem Schuljahr für die Vorlage ist daher der 17. Mai 2019. Das Einvernehmen mit dem SGA ist durch die Direktion anzustreben. Kann das Einvernehmen nicht hergestellt werden, hat der SGA mit 2/3 Mehrheit diese Entscheidung zu beeinspruchen und bis 4 Wochen vor Ende des Unterrichtsjahres der Bildungsdirektion zur Prüfung vorzulegen (das ist in diesem Schuljahr der 31. Mai 2019). Bitte informieren Sie den Fachausschuss bei einem eventuellen Einspruch des SGA.

LehrerInnen Stellen auf get your teacher

Die heurige Ausschreibung der Stellen für LehrerInnen erfolgte am Samstag 27. April 2019 in der Wiener Zeitung und auf der homepage des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Die Bewerbungsfrist endet am 8. Mai 2019.

Bewerbungen in der Bildungsdirektion Wien erfolgen über das Portal get your teacher. Eine genaue Anleitung zu Registrierung und Bewerbung finden Sie unter diesem link. Für die Zentrallehranstalten werden die Stellen direkt auf der homepage des Ministeriums ausgeschrieben.

Sicherstellungserlass und provisorische Lehrfächerverteilung

An den Schulen finden bereits die Planungen für das nächste Schuljahr statt. Die provisorische Lehrfächerverteilung ist bis zum 3. April 2019 in PM-UPIS einzuspielen. VertragslehrerInnen I L, die die Anstellungserfordernisse nicht erfüllen (gem. Artikel X der 32. VBG-Novelle, BGBl. 350/1982 bzw. gem. Sondervertag) und denen auch keine Nachsicht fehlender Anstellungserfordernisse erteilt worden ist, sowie VertragslehrerInnen des Entlohnungsschemas II L sind vorbehaltlich der Zustimmung durch die Dienstbehörde in die provisorische Lehrfächerverteilung aufzunehmen. Im Sicherstellungserlass wird auch deutlich auf die Rolle der Personalvertretung hingewiesen: „Die Lehrfächerverteilung ist gemäß § 9 des SchUG vom Direktor/von der Direktorin zu erstellen. Gemäß § 9 Abs. 2 Bundes-Personalvertretungsgesetz, ist nach Erstellung der Lehrfächerverteilung durch den Direktor/der Direktorin mit dem Dienststellenausschuss „das Einvernehmen herzustellen“. Daher ist die Lehrfächerverteilung samt allen Beilagen dem Dienststellenausschuss unbedingt innerhalb einer zumutbaren Frist zur Einsicht zu übermitteln.

Sicherstellungserlass der Bildungsdirektion Wien

Check liste provisorische Lehrfächerverteilung

Wissenswertes zum Wochengeld

Das Wochengeld ist ein Ersatz für das entgangene Einkommen aufgrund des Beschäftigungsverbotes während des Mutterschutzes. Aktuelles zur Berechnung des Wochengeldes bei regelmäßigen Überstunden vor der Meldung der Schwangerschaft, sowie zur Berechnung des Wochengeldes bei neuerlicher Schwangerschaft während der Elternkarenz und wichtige Informationen zu Wochengeld und Weiterbeschäftigung bei befristeten Dienstverhältnissen finden Sie in diesem Artikel.

Leistungsbericht für NeulehrerInnen

Leistungsberichte bzw Dienstbeurteilungen an der Wiener BMHS sind für folgende Lehrpersonen zu erstellen:

  • Für alle LehrerInnen im 1. Dienstjahr
  • Für alle LehrerInnen mit einem befristeten Dienstverhältnis
  • auf Wunsch des Lehrers/der Lehrerin

Lehrpersonen die den zu erwartenden Arbeitserfolg möglicherweise nicht aufweisen werden sind laut Erlass III-429 vom 3. April 2018 von der Direktion bis spätestens 15. Jänner namentlich an den SSR / die Bildungsdirektion Wien zu melden.

Der Fachausschuss hat sich massiv dafür eingesetzt, dass die Leistungsberichte zeitgerecht mit den Lehrpersonen besprochen werden und diese Besprechungstermine im Leistungsbericht auch angeführt werden. Diese Gespräche sollten von den Direktionen genutzt werden, um Verbesserungsbedarf aufzuzeigen, und Schulungsmaßnahmen zu empfehlen. Auf Wunsch der Lehrperson kann bei diesen Besprechungen auch die Personalvertretung der Schule beigezogen werden.

Erlass zur Dienstbeurteilung