LehrerInnen-Zuweisung für das Schuljahr 2019/20

In Verhandlungen mit der Bildungsdirektion konnte erreicht werden, dass der Fachausschuss bei der Zuweisung von LehrerInnen für das Schuljahr 2019/2020 die Möglichkeit hat, nachzuvollziehen, ob die Auswahlkriterien gemäß §203h BDG eingehalten werden. Unsere langjährige Forderung nach Transparenz ist damit erfüllt.

Das BDG regelt die Aufnahme von BewerberInnen. Wesentlich ist, dass

  •       für die Aufnahme als Lehrpersonen ausschließlich Bewerberinnen oder Bewerber mit gültiger Bewerbung heranzuziehen sind
  •       die Schulleitung bezüglich der an der Schule zu besetzenden Planstellen innerhalb der von der Dienstbehörde gesetzten Frist
    eine begründete Auswahl aus den Bewerbungen zu treffen hat, die hinsichtlich der Eignung zu reihen sind
  •       bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses die Dienstbehörde eine nicht der Auswahlentscheidung der Schulleitung entsprechende Zuweisung vornehmen kann

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