Im aktuellen Erlass der Bildungsdirektion Wien zur Abgeltung administrativer Belastungen für Lehrer/innen wird der Termin für die Einreichung von Belohnungen sowie deren Höhe abhängig von der Einstufung verlautbart. Belohnungen gebühren für administrative Tätigkeiten wie z.B. Betreuung der Schulbuchaktion, Mitarbeit im Stundenplanteam, Einteilung für den Tag der offenen Tür, Bildungsdokumentation oder Betreuung der Homepage.
Die gewährten Belohnungen sind der Personalvertretung mitzuteilen. Bei der Erstellung der Grundsätze über die Gewährung von Belohnungen hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht gemäß § 9 (1) PVG.
die aktuellen Werte:
L1 | € 478,0 |
L2a2 | € 417,6 |
L2a1 | € 379,5 |
L2b1 | € 322,7 |
L3 | € 275,5 |
Es wird auf das RS 46/2001 hingewiesen.