Ergänzungsunterricht für den Haupttermin 2022

Neben den üblichen Arbeitsgemeinschaften (Arbeitsgruppen) zur Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen gibt es heuer die Möglichkeit des Ergänzungsunterrichts für schriftliche und mündliche Prüfungen. Vom Beginn der vorletzten Woche des Unterrichtsjahres bis zum Beginn der mündlichen Prüfungen kann die Schulleitung je Abschlussklasse zusätzliche 25 Unterrichtseinheiten (maximal) zur Vorbereitung auf die abschließenden Prüfungen anbieten. Etwaige schon vorhandene Förderangebote (wie z.B. die zusätzlichen Stunden aus REACT oder die klassischen Vorbereitungsstunden auf die mündlichen Prüfungen) bleiben davon unberührt. Diese Unterrichtseinheiten können als zusätzliche Teilungen oder Förderunterricht eingesetzt oder aber auch zusätzlich zum lehrplan- und prüfungsordnungsgemäßen Unterricht in Form von Ergänzungsunterricht angeordnet werden.

Reife- und Diplomprüfung 2022 – Hautptermin und Corona-Ersatztermine

Reife- und Diplomprüfung 2022 – Hautptermin und Corona-Ersatztermine

PrüfungsgebietTerminCorona-Ersatztermin
angewandte Mathematik3. Mai 202217. Mai 2022
Deutsch5. Mai 202218. Mai 2022
Englisch6. Mai 202219. Mai 2022
Französisch10. Mai 202220. Mai 2022
Spanisch11. Mai 202224. Mai 2022
Italienisch12. Mai 202225. Mai 2022
mündl. Kompensationsprüfungen1. Juni und 2. Juni 2022 

Weiterverwendung und Dienstbeurteilung

BMHS-Lehrpersonen im ersten Dienstjahr und BMHS-Lehrpersonen mit befristeten Dienstverhältnissen müssen entsprechend dem Erlass der Bildungsdirektion Wien einen sogenannten Leistungsbericht erhalten. Dieser kann in Kurzform erfolgen, wenn der Arbeitserfolg zufriedenstellend ist. Jedenfalls muss spätestens am 15. Jänner 2022 eine Rückmeldung an die Lehrperson erfolgt sein, wenn der zu erwartende Arbeitserfolg derzeit nicht gegeben ist.

Neben diesem Leistungsbericht ist für Lehrpersonen in der Induktionsphase auch eine nentsprechende Mentoringbeurteilung durchzuführen.

Lehrpersonen, deren Vertrag im aktuellen Schuljahr ausläuft, können ein Ansuchen um Weiterverwendung abgeben, wenn Sie alle Anstellungserfordernisse erfüllen und an der aktuellen Schule auch im nächsten Jahr weiterbeschäftigt werden können. 

Neubewerben über get your teacher müssen sich:

  • Lehrpersonen, deren Vertrag ausläuft und die nicht alle Anstellungserfordernisse erfüllen
  • Lehrpersonen, deren Vertrag ausläuft und die an der eigenen Schule nicht weiter beschäftigt werden können
  • Lehrpersonen, die während des Jahres zum Einsatz gekommen sind und sich bisher auf Grund einer Ausschreibung noch nicht beworben haben

Erlass und Berichtsbogen für befristete Dienstverhältnisse

Formular zur Mentoringbeurteilung

Regelungen im Lockdown ab 22. November 2021

Regelungen im Lockdown ab 22. November 2021

Die Regierung hat die Offenhaltung der Schulen während des Lockdowns mit größtmöglicher Flexibilität für Eltern und Schülerinnen und Schüler beschlossen. Auf intensive Intervention der Gewerkschaft wurde aus dem Unterrichtsministerium geklärt, dass

  • abwesende Schülerinnen und Schüler sich eigenverantwortlich um die Unterlagen aus dem Präsenzunterricht kümmern müssen und diese zu Hause bearbeiten
  • kein Hybrid-Unterricht stattfindet
  • jede Lehrperson selbst entscheidet ob abwesende Schülerinnen und Schüler sich virtuell am Unterricht beteiligen können, dabei ist die Infrastruktur an der Schule zu berücksichtigen

Aussendung der BMHS Gewerkschaft vom 19. November 2021

Verlautbarungen des Unterrichtsministeriums zum Unterricht ab 22. November 2021

Zeitkonto

Wenn Sie im nächsten Schuljahr Zeitguthaben ansparen möchten, müssen Sie dies bis 30. September im Dienstweg bekanntgeben. Der Verbrauch kann Vollendung des 50. Lebensjahres erfolgen. Für eine volle Freistellung müssen 720 Stunden angespart werden. Die Freistellung muss mindestens 50 % betragen. Für nicht durch Freistellung konsumierte Stunden kann eine Auszahlung beantragt werden.

Antrag Zeitkonto Wien

LehrerInnen-Info zum Zeitkonto

Wir begrüßen alle Lehrpersonen

Für alle Lehrpersonen die heuer erstmals in einer Wiener BMHS unterrichten haben wir unsere bewährte Broschüre für NeulehrerInnen aktualisiert. Neben Informationen über das berufsbildende Schulwesen, und das neue Lehrerdienstrecht finden Sie allgemeine Informationen zum Schuldienst und Wichtiges zum Alltag als Lehrperson von Dienstweg bis Gehaltszettel.

Broschüre für NeulehrerInnen 2021/22

Informationen zum Vergleichsstichtag

Mit den im Rahmen von GÖD-Rechtsschutzverfahren erwirkten Urteilen des EuGH vom 8. Mai 2019 sind die Vordienstzeiten vieler Bundeslehrpersonen neu zu berechnen. Die Nicht-Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag wurden als altersdiskriminierend verurteilt.

Mit der 2. Dienstrechtsnovelle 2019 wurde den Forderungen der GÖD aufgrund dieses EuGH-Urteils Rechnung getragen. Die Neuberechnung des Besoldungsdienstalters erfolgt für vor dem 30. August 2010 eingetretene Kolleginnen und Kollegen amtswegig, das heißt ohne Antragstellung wird ein Vergleichsstichtag ermittelt. Entsprechende Mitteilungen über die Berechnung erhalten nun endlich auch die Wiener LehrerInnen. Binnen 6 Monaten können Ergänzungen und Korrekturen beantragt werden, bevor der Bescheid über die Neufestlegung des Besoldungsdienstalters für den einzelnen Dienstnehmer erfolgt. Für den Fall, dass Korrekturen beantragt werden, sind die zu ergänzenden Zeiten entsprechend zu belegen.

Start des Ethikunterrichts

Für alle Schülerinnen und Schüler die keinen Religionsunterricht besuchen wurde der Pflichtgegenstand Ethik eingeführt. Er beginnt mit den heurigen ersten Klassen und Jahrgängen aufsteigend. Schülerinnen und Schüler, die sich vom Religionsunterricht abmelden oder keiner Religionsgemeinschaft angehören haben diesen Unterricht zu besuchen. Die Schulen haben dafür eine erhöhte Zuteilung an Werteinheiten erhalten. An den pädagogischen Hochschulen werden entsprechende Ausbildungen angeboten. Als Personalvertretung ist daher sowohl auf die Genehmigung der von Lehrpersonen gewünschten Weiterbildung wie auch auf die Diensteinteilung zu achten.

ergänzende Informationen des BMBWF zum Pflichtgegenstand Ethik

Fortbildung – Nachmeldungen

Die Frist für die Nachmeldung zu Fortbildungsveranstaltungen an der PH Wien und an der KPH Wien läuft von 30. August bis 12. September 2021. Nach der Anmeldung erfolgt die Genehmigung durch die Direktion. Bei der Auswahl der Bediensteten für Aus- und Fortbildungen hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht. Die Genehmigung einer Fortbildung durch die Direktion bedeutet, dass ein Dienstauftrag zur Teilnahme erteilt wurde. Somit müssen auch die entsprechenden Reisekosten vom Dienstgeber refundiert werden.