Regelungen im Lockdown ab 22. November 2021

Regelungen im Lockdown ab 22. November 2021

Die Regierung hat die Offenhaltung der Schulen während des Lockdowns mit größtmöglicher Flexibilität für Eltern und Schülerinnen und Schüler beschlossen. Auf intensive Intervention der Gewerkschaft wurde aus dem Unterrichtsministerium geklärt, dass

  • abwesende Schülerinnen und Schüler sich eigenverantwortlich um die Unterlagen aus dem Präsenzunterricht kümmern müssen und diese zu Hause bearbeiten
  • kein Hybrid-Unterricht stattfindet
  • jede Lehrperson selbst entscheidet ob abwesende Schülerinnen und Schüler sich virtuell am Unterricht beteiligen können, dabei ist die Infrastruktur an der Schule zu berücksichtigen

Aussendung der BMHS Gewerkschaft vom 19. November 2021

Verlautbarungen des Unterrichtsministeriums zum Unterricht ab 22. November 2021

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