Wenn Sie im nächsten Schuljahr Zeitguthaben ansparen möchten, müssen Sie dies bis 30. September im Dienstweg bekanntgeben. Der Verbrauch kann Vollendung des 50. Lebensjahres erfolgen. Für eine volle Freistellung müssen 720 Stunden angespart werden. Die Freistellung muss mindestens 50 % betragen. Für nicht durch Freistellung konsumierte Stunden kann eine Auszahlung beantragt werden.