Kostenersatz – Schulveranstaltungsausfall

Kostenersatz – Schulveranstaltungsausfall

Aufgrund des Coronavirus mussten österreichweit alle Schulveranstaltungen bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 abgesagt werden. Um Schulen und Erziehungsberechtigte von den Kosten zu entlasten, wurde von der Österreichischen Bundesregierung der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds ins Leben gerufen. Der Härtefonds übernimmt die anfallenden Stornokosten für abgesagte mehrtätige Schulveranstaltungen gem. § 13 SchUG. Eine Antragstellung ist ab 27. April 12:00 möglich.

Begleitschreiben OAED vom 21. April 2020

Juristische Guidelines für Lehrkräfte

Prozess Kostenersatz

Die entsprechenden Unterlagen des ÖADs sind online verfügbar:

https://oead.at/de/der-oead/schulstornofonds/

https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/OeAD/Schulstornofonds/Prozess_in_fuenf_Schritten_zum_Kostenersatz.pdf

Weiterverwendung bei befristetem Dienstverhältnis

Weiterverwendung bei befristetem Dienstverhältnis

Jene Lehrerinnen und Lehrer, deren Vertrag im aktuellen Schuljahr ausläuft, konnten ein Ansuchen um Weiterverwendung abgeben, wenn Sie alle Anstellungserfordernisse erfüllen und an der aktuellen Schule auch im nächsten Jahr weiterbeschäftigt werden können. 

Neubewerben über get your teacher müssen sich:

  • LehrerInnen, deren Vertrag ausläuft und die nicht alle Anstellungserfordernisse erfüllen
  • LehrerInnen, deren Vertrag ausläuft und die an der eigenen Schule nicht weiter beschäftigt werden können

Bewerbungsfrist 29. April bis 6. Mai 2020

Die Stellenausschreibung für Lehrerinnen und Lehrer
für das Schuljahr 2020/21 wird voraussichtlich am 29. April 2020
auf der Homepage des Unterrichtsministeriums und in der Wiener Zeitung veröffentlicht.
Das geplante Ende der  Bewerbungsfrist wird der 6. Mai 2020 sein.

Unfälle in Zusammenhang mit Homeoffice

Unfälle in Zusammenhang mit Homeoffice

Für die Dauer von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 sind Arbeitsunfälle auch Unfälle, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Dienstverhältnis oder mit der die Versicherung begründenden Funktion am Aufenthaltsort der versicherten Person (Homeoffice) ereignen.

weitere Informationen der GÖD

Gehaltsvorschuss

Beamten bzw. Vertragsbedienstete in einem unbefristeten Dienstverhältnis können einen Vorschuss bis zur Höhe von höchstens 7.300,00 EUR erhalten, wenn er/sie unverschuldet in Notlage geraten ist oder sonst berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen. Die Gewährung eines Vorschusses kann von Sicherstellungen abhängig gemacht werden. Die Regelungen zu Verwendungszweck und Rückzahlungsbedingungen finden Sie im beiliegenden Rundschreiben.

Ein Vorschuss kommt insbesondere in Betracht für

  • die Anschaffung von unbedingt notwendigen Gegenständen des täglichen Lebens, die nicht aufwändig oder luxuriös sind,
  • die Ausgaben für einen Krankenhausaufenthalt, eine Zahnbehandlung oder ein Begräbnis,
  • die Vornahme von Renovierungs- oder Adaptierungsarbeiten in Wohnungen bzw. Häusern,
  • die Schaffung von Wohnraum

Ein Wohnbedarf, für dessen Befriedigung ein Vorschuss für Wohnzwecke gewährt werden kann, liegt in folgenden Fällen vor:

  • Wenn überhaupt keine Wohnung zur Verfügung steht.
  • Wenn unzureichende oder unleidliche Wohnverhältnisse vorliegen.
  • Wenn die derzeitige Wohnung derart weit vom Dienstort entfernt ist, dass eine dauernde Trennung der Familie die Folge wäre.

Das Rundschreiben RS 09/2003 beinhaltet weitere Informationen zu den Einzelheiten der Wohnraumschaffung.

RS 09/2003 Gehaltsvorschuss

Geldaushilfe

Im Dezember 2019 wurden mit RS 19/2019 nach 5 Jahren die Werte für Geldaushilfen angepasst Die Neuerung betrifft die Grenzwerte des Familiennettoeinkommens zur Berechnung des Selbstbehaltes. Statt bisher 1.150 Euro liegt der Einkommenswert nunmehr bei 1.400 Euro. Bis zu einem Nettoeinkommen von nunmehr 1.400 Euro (statt bisher 1.150 Euro) werden 50% des Aufwandes ersetzt. Darüber hinaus gilt ein steigender Selbstbehalt.

Eine nicht rückzahlbare Geldaushilfe wird gewährt bis zur maximalen Höhe von:

  • Zahnarztkosten 2.050,00 EUR 
  • Hörgeräte 2.050,00 EUR 
  • Begräbniskosten 1.500,00 EUR 
  • Sehbehelfe 300,00 EUR 

Geldaushilfen aus anderen Gründen bedürfen der Genehmigung durch das Ministerium.

LehrerInnen Info zur Geldaushilfe mit Berechnungsbeispiel

RS 19/2019 des Unterrichtsministeriums

Zeitkontoverbrauch – Antragsfrist 1. März 2022

Der Verbrauch des Zeitkontos muss spätestens am 1. März im Dienstweg für das folgende Schuljahr beantragt werden. Der Verbrauch von gutgeschriebenen Wochen-Werteinheiten ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Vollendung des 50. Lebensjahres zum Zeitpunkt des Beginns des Verbrauches
  • Aufnahme einer Ersatzlehrkraft während des Verbrauches, sofern eine Nachbesetzung aus Kapazitätsgründen notwendig ist
  • keine wichtigen dienstlichen Gründe sprechen dagegen

Verbrauch in Form einer Freistellung für ein ganzes Schuljahr im Ausmaß von 50-100% (Ausnahme: bei direktem Übergang in die Pension kann der Verbrauch natürlich kürzer als ein Schuljahr sein und ist unabhängig von einer Ersatzlehrkraft)

Sie haben Fragen? Wir antworten! Zeitkonto

LehrerInnen Info zum Zeitkonto

Ansuchen um Versetzung und Dienstzuteilung

Aus verschiedenen Gründen möchten Lehrpersonen an andere Schulen oder in andere Bundesländer versetzt werden. Die Bildungsdirektion Wien hat daher ein entsprechendes Formular erstellt und dem Fachausschuss zur Stellungnahme übermittelt. Der Fachausschuss hat es entsprechend PVG geprüft und auch Rückmeldung gegeben.

Ende Jänner erhielten die Direktionen beiliegendes Formular. Im Begleitmail wurde der 31. Januar 2020 als Termin für die Vorlage der Ansuchen genannt. Wir haben in mehreren Gesprächen im Personalmanagement vorgebracht, dass für das Einbringen von Versetzungsansuchen kein Termin vorgesehen ist, wenngleich es natürlich vernünftig ist, diese Ansuchen vor der Durchführung der Planungsgespräche in der Bildungsdirektion abzugeben.

Sollten Sie oder Lehrpersonen Ihrer Schule ein Versetzungsansuchen abgegeben haben, oder noch abgeben wollen, bitten wir um entsprechende Information an den Fachausschuss, damit wir diese Kolleginnen und Kollegen bei Ihrem Versetzungswunsch unterstützen können.

Formular Versetzung und Dienstzuteilung

 

GÖD – Familienunterstützung

Die GÖD bietet Mitgliedern eine Familienunterstützung. Bezieht eine Familie Familienbeihilfe für 3 Kinder so beträgt diese Unterstützung 180,- Euro. Für jedes weitere Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Unterstützung um 60.- Euro.

Für Familien mit Bezug von erhöhter Familienbeihilfe beträgt die Unterstützung 120,- Euro pro Kind für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.

weitere Informationen

Antragsformular Familienunterstützung 2020