Der Verbrauch des Zeitkontos muss spätestens am 1. März im Dienstweg für das folgende Schuljahr beantragt werden. Der Verbrauch von gutgeschriebenen Wochen-Werteinheiten ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Vollendung des 50. Lebensjahres zum Zeitpunkt des Beginns des Verbrauches
- Aufnahme einer Ersatzlehrkraft während des Verbrauches, sofern eine Nachbesetzung aus Kapazitätsgründen notwendig ist
- keine wichtigen dienstlichen Gründe sprechen dagegen
Verbrauch in Form einer Freistellung für ein ganzes Schuljahr im Ausmaß von 50-100% (Ausnahme: bei direktem Übergang in die Pension kann der Verbrauch natürlich kürzer als ein Schuljahr sein und ist unabhängig von einer Ersatzlehrkraft)