Zeitkontoverbrauch – Antragsfrist 1. März 2022

Der Verbrauch des Zeitkontos muss spätestens am 1. März im Dienstweg für das folgende Schuljahr beantragt werden. Der Verbrauch von gutgeschriebenen Wochen-Werteinheiten ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Vollendung des 50. Lebensjahres zum Zeitpunkt des Beginns des Verbrauches
  • Aufnahme einer Ersatzlehrkraft während des Verbrauches, sofern eine Nachbesetzung aus Kapazitätsgründen notwendig ist
  • keine wichtigen dienstlichen Gründe sprechen dagegen

Verbrauch in Form einer Freistellung für ein ganzes Schuljahr im Ausmaß von 50-100% (Ausnahme: bei direktem Übergang in die Pension kann der Verbrauch natürlich kürzer als ein Schuljahr sein und ist unabhängig von einer Ersatzlehrkraft)

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