Neue Oberstufe: B-SGA fordert eine weitere Verschiebung

Neue Oberstufe: B-SGA fordert eine weitere Verschiebung

Der Bundes-Schulgemeinschaftsausschuss (B-SGA) verabschiedete am 5. Dezember 2019 ein Schreiben an Ministerin Rauskala in dem die Verlängerung des Aufschubes einer Neuen Oberstufe gefordert wird. Dies vor allem, da die Regierungsbildung noch nicht abgeschlossen ist, und eine Ausarbeitung der erforderlichen Gesetze noch auf sich warten lässt.

Der Vorsitzende der BMHS-Gewerkschaft Roland Gangl schlägt vor es auch künftig in die Autonomie der Schulen zu legen, ob sie die Oberstufe überhaupt umstellen.

Brief des B-SGA vom 5. Dezember 2019

Gangaufsicht – abhängig von der geistigen Reife der SchülerInnen

Die Verpflichtung zur Aufsicht stellt auf die Reife der Schülerinnen und Schüler ab. Gemäß § 51 Abs. 3 SchUG haben Lehrpersonen nach der jeweiligen Diensteinteilung die SchülerInnen in der Schule auch 15 Minuten vor Beginn des Unterrichtes, in den Unterrichtspausen – ausgenommen die zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht liegende…

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Frühwarnung und Frühinformation

Im §19 SCHUG finden sich neben den Regelungen für Schulnachrichten auch die Bestimmungen für das Frühwarnsystem und das sogenannte Frühinformationssystem. § 19 Absatz 3 legt fest, dass mit den Erziehungsberechtigten Verbindung aufzunehmen ist, wenn die Leistungen allgemein oder in einzelnen Unterrichtsgegenständen in besonderer Weise nachlassen. In § 19 Abs 3b…

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Wiederholung von Schularbeiten

Die Wiederholung von Schularbeiten ist in § 7 (11) LBVO geregelt. Wenn die Leistungen von mehr als der Hälfte der Schüler bei einer Schularbeit mit „Nicht genügend“ zu beurteilen sind, so ist die Schularbeit mit neuer Aufgabenstellung aus demselben Lehrstoffgebiet einmal zu wiederholen. Als Grundlage für die Beurteilung ist in…

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Einkommensbericht des Bundes

Der Einkommensbericht des Bundes umfasst heuer zum siebenten Mal neben den ganzjährig vollzeitbeschäftigten auch die teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um Verzerrungen zu vermeiden werden die Einkommen von den Teilzeitbeschäftigten auf Vollzeitbeschäftigung und jenes von unterjährig beschäftigten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern auf Jahresbeschäftigung hochgerechnet. Es wird somit das Einkommen pro Arbeitsstunde verglichen, nicht aber…

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Fortbildungen: Mehrdienstleistungen und Reiserechnung

Für 3 Tage pro Schuljahr, an denen die Lehrperson institutionelle Fort- oder Weiterbildung besucht, werden die MDLs weiterbezahlt (§61 (5) Z 6 Gehaltsgesetz). Für alle weiteren Fortbildungstage entfallen MDLs, wenn der Unterricht am Fortbildungstag zur Gänze unterbleibt. Die Reiserechnung müssen Sie spätestens nach 6 Monaten legen, um die Kosten für…

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Dienstverhältnisse im neuen Dienstrecht (Pädagogischer Dienst)

Alle Erstanstellungen als Lehrperson die nach dem 1. September 2019 eingegangen wurden unterliegen dem neuen Dienstrecht. Wer also schon einmal als LehrerIn in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis angestellt war bleibt im damals gültigen Dienstrecht. Lehrpersonen im neuen Dienstrecht (pd) müssen grundsätzlich 22 Stunden unterrichten und 2 Stunden zusätzliche Aufgaben leisten. Dabei sind…

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Vertragsausfertigung und Vertragsänderung

Der Dienstvertrag ist gemäß § 4 VBG unverzüglich nach dem Beginn des Dienstverhältnisses und spätestens einen Monat nach dem Wirksamkeitsbeginn jeder Änderung des Dienstvertrages schriftlich auszufertigen. Der schriftliche Vertrag ist den Bediensteten auszufolgen und von beiden Seiten (Dienstgeber und Dienstnehmer) zu unterschreiben. Mindestinhalt des Dienstvertrages sind (§ 4 Abs 2…

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Sicherheit für junge Mütter mit befristeten Verträgen

Gemäß einem ministeriellen Erlass aus dem Jahr 2017 (GZ: BMB-532/0002-III/5/2017) darf keine Benachteiligung aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternkarenz erfolgen. Bewerbungen um Weiterverwendung sind daher gleichgestellt allen anderen Bewerbungen um Weiterverwendung. Das Ansuchen ist sachlich hinsichtlich Verwendungserfolg und Bedarfslage zu prüfen. Wenn es dabei zu Schwierigkeiten im Bereich der Bildungsdirektion…

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Ab 1. September: Neuaufnahmen nur noch im neuen Dienstrecht (pd)

Ab 1. September 2019 erfolgen Neuaufnahmen als Lehrpersonen nur noch im pädagogischen Dienst . Da in den HTLs und HAKs das Neulehrerseminar bereits im August startete hatten diese Kolleginnen und Kollegen noch ein Wahlrecht hatten, alle anderen, die erstmals ein Dienstverhältnis als Lehrerin oder Lehrer begründet haben erhalten das neuen Dienstrecht…

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