Das aktuelle Gehaltsabkommen für alle öffentlich Bediensteten läuft bis 31.12.2020. Der GÖD-Vorsitzende Norbert Schnedl fordert in seinem Brief an Mag. Werner Kogler, Vizekanzler und Minister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eine nachhaltige Gehaltserhöhung für alle öffentlich Bediensteten. weitere Informationen
Valorisierung der Prüfungstaxen ab 1. September 2020
Ab 1. September 2020 gilt für Prüfungsgebühren ein aktualisierter Valorisierungsfaktor von 2,113316. Die Abgeltung einer schriftlichen standardisierten Prüfung beispielsweise wird ab 1. September mit einen Betrag von 13,00 Euro abgegolten.
Aufgrund der aktuellen Situation gelten die Sonderregelungen auch im 1. Nebentermin 2020 für alle abschließenden Prüfungen und die standardisierte Reife- und Diplomprüfung. Somit ist sichergestellt, dass auch im 1. Nebentermin dieselben Regelungen gelten wie im Haupttermin 2020.
Für die Abgeltung von administrativen Belastungen von LehrerInnen im alten Dienstrecht wurden die aktuellen Werte verlautbart.
Die administrative Belohnung kann für eine unterstützende administrative Tätigkeit gewährt werden. Die Schulen können die entsprechenden Vorlagen bis spätestens 19. Juni 2020 für das Sommersemester sowie bis spätestens 25. September 2020 für das 1. Semester des Schuljahres 2020/21 in der Bildungsdirektion einreichen.
Die valorisierten Werte für Juni 2020 und September 2020 betragen:
L1
L2a2
L2a1
l2b1
l3
€ 488,80
€ 426,90
€ 388,10
€ 329,90
€ 282,10
Gemäß RS 46/2001 ist die Anzahl der Belohnungen pro Standort abhängig von der Anzahl der Klassen.
Klassen
Belohnungen
bis 11 Klassen
1
12 bis einschließlich 21 Klassen
2
mehr als 21 Klassen
3
Bei der Erstellung der Grundsätze über die Gewährung von Belohnungen hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht gemäß § 9 (1) PVG. Die gewährten Belohnungen sind der Personalvertretung mitzuteilen.
Aufgrund des Coronavirus mussten österreichweit alle Schulveranstaltungen bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 abgesagt werden. Um Schulen und Erziehungsberechtigte von den Kosten zu entlasten, wurde von der Österreichischen Bundesregierung der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds ins Leben gerufen. Der Härtefonds übernimmt die anfallenden Stornokosten für abgesagte mehrtätige Schulveranstaltungen gem. § 13 SchUG. Eine Antragstellung ist ab 27. April 12:00 möglich.
Jene Lehrerinnen und Lehrer, deren Vertrag im aktuellen Schuljahr ausläuft, konnten ein Ansuchen um Weiterverwendung abgeben, wenn Sie alle Anstellungserfordernisse erfüllen und an der aktuellen Schule auch im nächsten Jahr weiterbeschäftigt werden können.
Neubewerben über get your teacher müssen sich:
LehrerInnen, deren Vertrag ausläuft und die nicht alle Anstellungserfordernisse erfüllen
LehrerInnen, deren Vertrag ausläuft und die an der eigenen Schule nicht weiter beschäftigt werden können
Die Stellenausschreibung für Lehrerinnen und Lehrer für das Schuljahr 2020/21 wird voraussichtlich am 29. April 2020 auf der Homepage des Unterrichtsministeriums und in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Das geplante Ende der Bewerbungsfrist wird der 6. Mai 2020 sein.
Für die Dauer von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 sind Arbeitsunfälle auch Unfälle, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Dienstverhältnis oder mit der die Versicherung begründenden Funktion am Aufenthaltsort der versicherten Person (Homeoffice) ereignen.
Informationen des Unterrichtsministeriums zu Corona
Die standardisierten schriftlichen Klausuren an höheren Schulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen werden voraussichtlich am 19. Mai 2020 mit der Klausurprüfung in Deutsch beginnen.