Freigegenstände/unverbindliche Übungen im Distance Schooling

Freigegenstände/unverbindliche Übungen im Distance Schooling gültig bis 15. November 2020

Laut Verordnung 384/2020 vom 3. September 2020 sind grundsätzlich Freigegenstände und unverbindliche Übungen bei Ampelfarbe „Orange“ einzustellen. 

Im Zeitraum vom 3. bis zum 30.11.2020 dürfen keine Freigegenstände und unverbindliche Übungen stattfinden, wobei laut Ministerium der wesentliche Hintergedanke dabei sie, die Schüler/innen in dieser außergewöhnlichen Unterrichtssituation nicht über die Maße zu belasten. 

Auf Intervention der BMHS-Gewerkschaft wurde die Abhaltung von Freigegenständen die als Maturafach gewählt werden können, und Freigegenstände, die für Berufsberechtigungen wichtig sind nochmals diskutiert. In der Aussendung finden Sie alle Informationen dazu.

Aussendung der BMHS-Gewerkschaft zu Freigegenständen

Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln gefordert

Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln gefordert

Im Distanz-Schooling geht der Dienstgeber ganz selbstverständlich davon aus, dass Lehrpersonen ausreichend private technische Ausstattung sowie Infrastruktur und Datenvolumen haben, um diese beruflich einzusetzen und problemlos Videokonferenzen mit SchülerInnen durchzuführen. Die ARGE LehrerInnen ist daher aktiv geworden und hat BM Faßmann in einem offenen Brief ein Forderungspaket übermittelt.

offener Brief der ARGE LehrerInnen an BM Faßmann

Informationen zum Distance Learning ab 3. November

Für die BMHS gilt ab 3. November bis voraussichtlich 30. November Distance-Learning. Der Stundenplan bleibt als Organisationsraster erhalten. „Es gilt auch neuen Stoff zu vermitteln“ aber „die Lehrenden können die Dosis am besten beurteilen“ wird im Informationsschreiben des Ministeriums vom 1. November ausgeführt.

Es wird die schulautonome Möglichkeit eröffnet, pro Gegenstand einmal wöchentlich Kleingruppenunterricht mit maximal 9 SchülerInnen stattfinden zu lassen, wenn das Risiko besteht sonst Schülerinnen zu verlieren. Es handelt sich dabei laut Schreiben vom 3. November um eine Ausnahmesituation um spezielle Förderung zu ermöglichen.

Ebenso wird die Möglichkeit eröffnet, bei ausreichendem Abstand Schularbeiten abzuhalten.

Fachpraktischer Unterricht kann in Kleingruppen unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln durchgeführt werden, wo dies im Distance-Learning nicht möglich ist. Detaillierte Ausführungen zu Schularbeiten, Schulveranstaltungen und Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen sowie zum Praxisunterricht an BAfEP und BASOP und zum Sport- und Musikunterricht finden sich im Schreiben vom 3. November.  

Informationen und Schreiben des Ministeriums zum Distance Learning

NOST-Evaluationsbericht wurde veröffentlicht

NOST-Evaluationsbericht wurde veröffentlicht

Auf der homepage des Ministeriums wurde der Evaluationsbericht zur NOST veröffentlicht. An der Befragung haben aus der BMHS aus NOST-Schulen und Nicht-NOST-Schulen insgesamt 311 Schulleitungen und über 4.900 LehrerInnen teilgenommen.

Kurz zusammengefasst wurde für die BMHS festgestellt, dass Schulleitungen an NOST-BMHS – trotz einer positiven Grundhaltung – in der NOST in der gegenwärtigen Form vor allem Belastungen für LehrerInnen und Sokratesverantwortliche sehen. Lehrpersonen der BMHS nehmen laut diesem Bericht zur NOST eine kritischere Haltung ein. Im Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass differenzierte Optimierungswünsche geäußert wurden. Es wird daher empfohlen, alle relevanten Personengruppen in die Weiterentwicklung einzubinden.

Im Bericht werden die konkreten Anliegen und Wünsche sowie daraus resultierende Handlungsempfehlungen ausgeführt. Veränderungsbedarf wird von den Befragungsteilnehmenden beispielsweise hinsichtlich der Semesterprüfungen und der Regelungen zu Parkplatzprüfungen gesehen.

Den gesamten Bericht finden Sie auf der homepage des Ministeriums.

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/zrp/nost.html

COVID-19 Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds soll verlängert werden

Im Unterrichtsausschuss des Parlaments wird derzeit eine Verlängerung des COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz vorbereitet. Es soll damit auf das gesamte Schuljahr 2020/21 ausgeweitet werden. Anträge sollen bis 30. Juli 2021 möglich sein um den Ersatz für Veranstaltungen zu beantragen. Geplant ist, ein Ersatz von 80% für vor dem 11. März 2020 abgeschlossene Verträge. Danach werden bis zu 70% ersetzt.

zu den Informationen auf der Parlamentshomepage

Veranstaltungen an bzw von Schulen

Von Seiten des Unterrichtsministeriums wurde klargestellt, dass insbesondere Tage der offenen Tür, Elternabende und Sprechtage so zu planen und durchzuführen, dass die Hygienebestimmungen eingehalten werden können. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Veranstaltungen virtuell abgehalten werden können/sollen. Tage der offenen Tür sind schulbezogene Veranstaltungen. Dafür ist eine Risikoanalyse durchzuführen, die an die aktuelle Lage anzupassen ist. Im gesundheitlichen Interesse aller Beteiligten ist es empfehlenswert den Tag der offenen Tür nicht als Präsenzveranstaltung durchzuführen.

Für Schulveranstaltungen werden auch Beispiele dargelegt, wie vorzugehen ist, wenn die Coronaampel am Schulstandort und am geplanten Veranstaltungsort beispielsweise für einen Schikurs unterschiedliche Farben aufweisen.

Detailinformationen zu Veranstaltungen an bzw von Schulen

Ergänzende Klarstellung zu Detailinformationen zu Veranstaltungen an bzw von Schulen

Grippeschutzimpfung für Lehrpersonen

Über den arbeitsmedizinischen Dienst der Bildungsdirektion wird derzeit der Bedarf an Gratisimpfungen für Lehrpersonen und Verwaltungspersonal erhoben. Die Schulen melden den Bedarf an den arbeitsmedizinischen Dienst, der dann die gesammelten Bedarfsmeldungen am 7.10.2020 an die Bildungsdirektion weiterleitet.

Dringende Empfehlung vom 18. September 2020, keine Präsenzkonferenzen und Präsenzelternabende abzuhalten

Mit Schreiben vom 18. September 2020 wurde von der Bildungsdirektion Wien an die Schulleitungen die dringende Empfehlung ausgesprochen, auf Präsenzkonferenzen und Elternabende zu verzichten.

In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass bei Abhaltung im Präsenzmodus und bei Teilnahme auch nur einer Covid-19-positiven Person, der Fall eintreten könnte, dass z. B. für alle Lehrpersonen einer Schule von der Gesundheitsbehörde Quarantäne angeordnet werden muss. Solche COVID-Notsituationen sollten an den Schulen unbedingt vermieden werden.

Schreiben der Bildungsdirektion

30. September – Erklärung Zeitkonto

Lehrpersonen, die etwaige Mehrdienstleistungen in diesem Schuljahr zur Gänze oder zu einem bestimmten Prozentsatz auf dem Zeitkonto ansparen möchten, müssen die entsprechende Erklärung bis spätestens 30. September im Dienstweg abgeben.

Voraussetzung für den Verbrauch des Zeitkontos:

  • Vollendung des 50 . Lebensjahres zum Zeitpunkt des Beginns des Verbrauches
  • und Freistellung für ein ganzes Schuljahr im Ausmaß von 50 bis 100 Prozent (Ausnahme im Schuljahr der Pensionierung)

LehrerInnen INFO zum Zeitkonto