Schularbeiten sind spätestens eine Woche nach Abhaltung den Schüler:innen bzw den Eltern zur Einsicht zu überlassen. Wenn die unterschriebenen Schularbeiten nicht zurückgebracht werden, fällt dies in die Verantwortung der Schüler:innen. Eine Anfragebeantwortung finden Sie auf unserer Serviceseite:
