Seit Beginn des Schuljahres ist es möglich, Schulveranstaltungen vollständig über Reiseveranstalter abrechnen zu lassen. Damit ist es nicht mehr erforderlich Subkonten für jede einzelne Veranstaltung zu führen.
Durch eine Änderung Reisegebührenvorschrift wurde die Regelung abgeschafft, dass für Nächtigungskosten von Lehrpersonen nur maximal 200 Prozent des Betrages, den die Schülerin bzw der Schüler je Nacht zu tragen hat, ersetzt wird. Es ist nun auch möglich für Schulveranstaltungen den Beförderungszuschuss geltend zu machen, wenn beispielsweise eine Anreise mit der Bahn erfolgt und die Lehrperson das eigene Klimaticket oder die Vorteilscard verwendet. Ab 1.1.2025 werden auch die Nächtigungsgebühren von bisher maximal 105 € auf 153 € erhöht.
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