Die Zuerkennung der Familienunterstützung für Gewerkschaftsmitglieder erfolgt einmal jährlich für das laufende Kalenderjahr bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:
- eine Familie bezieht für drei oder mehr Kinder Familienbeihilfe
- eine Familie bezieht für ein oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe
Die Unterstützung ist abhängig von der Anzahl der Kinder und beträgt:
für 3 Kinder | 210,- |
für 4 Kinder | 280,- |
für jedes weitere Kind | weitere 70,- |
Die Familienunterstützung beträgt 140,- pro Kind für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.
Das Formular für das Ansuchen um Familienbeihilfe kann im Mitgliederbereich der GÖD heruntergeladen werden.