Familienunterstützung der GÖD

Die Zuerkennung der Familienunterstützung für Gewerkschaftsmitglieder erfolgt einmal jährlich für das laufende Kalenderjahr bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:

  • eine Familie bezieht für drei oder mehr Kinder Familienbeihilfe
  • eine Familie bezieht für ein oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe

Die Unterstützung ist abhängig von der Anzahl der Kinder und beträgt:

für 3 Kinder210,-
für 4 Kinder280,-
für jedes weitere Kindweitere 70,-

Die Familienunterstützung beträgt 140,- pro Kind für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.

Das Formular für das Ansuchen um Familienbeihilfe kann im Mitgliederbereich der GÖD heruntergeladen werden.

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