Jubiläumszuwendung

Gemäß § 20c Gehaltsgesetz kann aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit von 25 Jahren sowie von 40 Jahren für treue Dienste eine Jubiläumszuwendung gewährt werden.  Bei Pensionsantritt nach zumindest 35 Dienstjahren kann im Zuge der Ruhestandsversetzung bzw Pensionierung das 40-jährige Dienstjubiläum vorgezogen werden.

Den Stichtag zum Jubiläum finden Sie im Bildungsportal (ESS), wo Sie auch Ihren Gehaltszettel abrufen. Eine genaue Anleitung können Sie in der LEHRERiNNEN INFO zum Jubiläumsstichtag finden.

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