Sicherheit für junge Mütter mit befristeten Verträgen

Gemäß einem ministeriellen Erlass aus dem Jahr 2017 (GZ: BMB-532/0002-III/5/2017) darf keine Benachteiligung aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternkarenz erfolgen. Bewerbungen um Weiterverwendung sind daher gleichgestellt allen anderen Bewerbungen um Weiterverwendung. Das Ansuchen ist sachlich hinsichtlich Verwendungserfolg und Bedarfslage zu prüfen. Wenn es dabei zu Schwierigkeiten im Bereich der Bildungsdirektion Wien kommt, informieren Sie uns bitte sofort, damit wir für die jungen Kolleginnen aktiv werden können.

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