Ab 1. September: Neuaufnahmen nur noch im neuen Dienstrecht (pd)

Ab 1. September 2019 erfolgen Neuaufnahmen als Lehrpersonen nur noch im pädagogischen Dienst . Da in den HTLs und HAKs das Neulehrerseminar bereits im August startete hatten diese Kolleginnen und Kollegen noch ein Wahlrecht hatten, alle anderen, die erstmals ein Dienstverhältnis als Lehrerin oder Lehrer begründet haben erhalten das neuen Dienstrecht und sind Lehrpersonen im pädagogischen Dienst (pd). Sie haben eine Unterrichtsverpflichtung von 22 Stunden und 2 Stunden sonstige Aufgaben zu erbringen, wobei Gegenstände der Lehrverpflichtungsgruppen I und II in der Oberstufe mit dem Faktor 1,1 gewichtet werden. Wenn also eine Lehrperson im pädagogischen Dienst Mathematik und eine Fremdsprache in der BMHS unterrichtet, beträgt die Unterrichtsverpflichtung 20 Stunden plus 2 Stunden weitere Aufgaben.

Aufgabenkatalog im pädagogischen Dienst

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