Dienstverhältnisse im neuen Dienstrecht (Pädagogischer Dienst)

Alle Erstanstellungen als Lehrperson die nach dem 1. September 2019 eingegangen wurden unterliegen dem neuen Dienstrecht. Wer also schon einmal als LehrerIn in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis angestellt war bleibt im damals gültigen Dienstrecht.

Lehrpersonen im neuen Dienstrecht (pd) müssen grundsätzlich 22 Stunden unterrichten und 2 Stunden zusätzliche Aufgaben leisten. Dabei sind Gegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe I und II (beispielsweise alle Schularbeitsgegenstände in der BMHS) mit dem Faktor 1,1 zu gewichten. Wer also in der BMHS Mathematik und Deutsch unterrichtet, muss insgesamt 20 Stunden unterrichten und 2 Stunden sonstige Aufgaben gemäß § 40a VBG übernehmen. In der BMHS sind folgende Tätigkeiten relevant:

  • Klassenvorstand
  • Mentor
  • Kustodiat, Qualitätsmanagement, Fachkoordination, Studienkoordination (Anlage 3 des VBG)
  • qualifizierte Beratungstätigkeit

Hier finden Sie den detaillierten Aufgabenkatalog im pädagogischen Dienst

Für Teilbeschäftigte verringert sich das Stundenausmaß dieser Aufgaben entsprechend.

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