Alle Erstanstellungen als Lehrperson die nach dem 1. September 2019 eingegangen wurden unterliegen dem neuen Dienstrecht. Wer also schon einmal als LehrerIn in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis angestellt war bleibt im damals gültigen Dienstrecht.
Lehrpersonen im neuen Dienstrecht (pd) müssen grundsätzlich 22 Stunden unterrichten und 2 Stunden zusätzliche Aufgaben leisten. Dabei sind Gegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe I und II (beispielsweise alle Schularbeitsgegenstände in der BMHS) mit dem Faktor 1,1 zu gewichten. Wer also in der BMHS Mathematik und Deutsch unterrichtet, muss insgesamt 20 Stunden unterrichten und 2 Stunden sonstige Aufgaben gemäß § 40a VBG übernehmen. In der BMHS sind folgende Tätigkeiten relevant:
- Klassenvorstand
- Mentor
- Kustodiat, Qualitätsmanagement, Fachkoordination, Studienkoordination (Anlage 3 des VBG)
- qualifizierte Beratungstätigkeit
Hier finden Sie den detaillierten Aufgabenkatalog im pädagogischen Dienst
Für Teilbeschäftigte verringert sich das Stundenausmaß dieser Aufgaben entsprechend.