Für 3 Tage pro Schuljahr, an denen die Lehrperson institutionelle Fort- oder Weiterbildung besucht, werden die MDLs weiterbezahlt (§61 (5) Z 6 Gehaltsgesetz). Für alle weiteren Fortbildungstage entfallen MDLs, wenn der Unterricht am Fortbildungstag zur Gänze unterbleibt. Die Reiserechnung müssen Sie spätestens nach 6 Monaten legen, um die Kosten für Nächtigung, Diäten und Fahrtkosten laut Routenplaner erstattet zu erhalten.